Zuschuss für Elektromobilität auch für Unternehmen und Verbände

Zuschuss für Elektromobilität auch für Unternehmen und Verbände

Die Frist für Antragstellungen endet bereits am 8. Mai 2023

Gelnhausen / Main-Kinzig (GN/ewe). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMDV) fördert Elektromobilität auch in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Bürgermeister Daniel Chr. Glöckner und Thomas Wellner, im städtischen Bauamt unter anderem für den Bereich Klimaschutz zuständig, weisen darauf hin, dass die Frist für Antragstellungen bereits am 8. Mai 2023 endet. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen, die Elektromobilitätskonzepte umsetzen, ihre Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen oder innovative Konzepte für eine klimafreundliche Mobilität entwickeln, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrem Vorhaben erhalten.

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das BMDV die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur, also beispielsweise Wallboxen und Ladesäulen. Besondere Unterstützung erfahren dabei antragstellende Organisationen, die die Anschaffung oder den Austausch von Fahrzeugflotten fokussieren möchten.

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/frl-elektromobilitaet/invest

und https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat/#/

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