Rücksicht nehmen: Brut- und Setzzeit beginnt jetzt

Rücksicht nehmen: Brut- und Setzzeit beginnt jetzt

Main-Kinzig (GNA/sh). Das Wetter ist endlich wieder schön und verlockt zu Spaziergängen mit der Familie. Dass dabei auch der Hund mit kommt, versteht sich von selbst. Aber Vorsicht: Während der gerade beginnenden Brut- und Setzzeit herrscht in den meisten Kommunen Anleinpflicht.

Gesellschaft für Naturschutz und Auenentwicklung (GNA) bittet um Rücksicht

Der Begriff „Brut- und Setzzeit“ umschreibt den Zeitraum vom Frühling bis zum Frühsommer, in dem beinahe alle Wildtiere Nachwuchs haben: Rehkitze werden aufgezogen, wiesenbrütende Vögel wie der Kiebitz halten die auf den Boden gelegten Eier bis zum Schlupf warm und umsorgen danach intensiv ihre Küken, Amphibien wandern und laichen in Tümpeln und Flutmulden. Es versteht sich von selbst, dass die Elterntiere dazu viel Ruhe und Kraft brauchen. Aber auch die Jungtiere – ganz gleich ob Kitz oder Küken – benötigen jetzt besonders viel Ruhe und Schutz.

Von März bis Mitte Juni besondere Rücksicht gefordert

In Hessen erstreckt sich die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Anfang März bis Mitte Juli. „In diesem Zeitraum wird von Hundehaltern noch mehr Verantwortung und erhöhte Rücksichtnahme gefordert„, erläutert Susanne Hufmann, Biologin und Vorsitzende der GNA. „Das betrifft grundsätzlich alle Außenbereiche, also Wiese, Wald und Flur. Die Wege sollten auf keinen Fall verlassen werden und Hunde unbedingt angeleint sein. Nur so ist sicherzustellen, dass junge Feldhasen oder Jungvögel nicht aufgeschreckt und unnötigerweise gestresst werden. Denn das kann unter Umständen sogar ihr Leben kosten.“

Die Naturschützerin appelliert auch an Eltern. „Immer wieder beobachten wir, dass Kinder über Felder und Wiesen laufen, um rastende Graugänse oder Enten aufzuscheuchen. Das ist kein Spaß, denn Altvögel können verscheucht und Gelege zertreten werden. Zugvögel, die in den Kinzigauen rasten, benötigen viel Kraft für den Weiterflug“, so Hufmann. Außerdem seien ungestörte Rastflächen durch den enormen Flächenverbrauch auch im Main-Kinzig-Kreis inzwischen sehr rar.

GNA: Allgemeine Anleinpflicht ist überfällig

Dass eine allgemeine Anleinpflicht in Hessen während dieser sensiblen Zeit mehr als überfällig ist, darin sind sich die Naturschützer einig. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten ist dies heute schon der Fall. Grundsätzlich sollten aber überall in Wiese, Wald und Flur Hunde angeleint sein. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es außerdem, Wild aufzustöbern.

Achtung: In den Kommunen gelten für die Brut- und Setzzeit oftmals unterschiedliche Termine. Allen gemeinsam ist, dass sie freilaufenden Hunden enge Grenzen setzen. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder. Da lohnt es sich doch, den Hund an der Leine zu führen.

Hintergrund: Die Hessische Gefahrenabwehrverordnung (HundeVO) schreibt für das Halten und Führen von Hunden in § 1 Abs. 1 vor: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Es ist in jedem Falle strafbar, wenn der Halter es zulässt bzw. nicht in der Lage ist, es zu unterbinden, dass sein Hund hinter Wild herjagt“.

Spenden & Patenschaften helfen

Zur Unterstützung ihres wichtigen Engagements bittet die GNA um Spenden auf das Konto bei der Raiffeisenbank Rodenbach mit der IBAN DE 75 5066 3699 0001 0708 00. Übrigens: Auch Patenschaften helfen, bedrohte Tierarten zu bewahren. Denn nicht nur der Weißstorch und wiesenbrütende Vogelarten wie Kiebitz und Bekassine, sondern auch stark gefährdete Amphibien wie Laubfrosch und Gelbbauchunke profitieren von den zahlreichen Renaturierungen und gelungenen Artenschutzmaßnahmen. Ihre Spende an die GNA kann steuerlich abgesetzt werden.

Bild: Susanne Hufmann / GNA

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