Frist zum Führerscheinumtausch endet in knapp einer Woche

Frist zum Führerscheinumtausch endet in knapp einer Woche

Jahrgänge 1953 bis 1958 haben noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit

Main-Kinzig / Wetterau (ACE/ah). Bis 2033 müssen EU-weit insgesamt 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Mit dem neuen Checkkarten-Führerschein sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicherer werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Der Pressesprecher vom ACE (Auto Club Europa) Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau, Anton Hofmann, gibt deshalb den dingenden und kurzfristigen Hinweis: „Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat nur noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit seinen Führerschein umzutauschen“.

Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erklärt, was beim Umtausch zu beachten ist. Welche Fristen gelten?

Die Umtauschfrist ist von zwei Faktoren abhängig: Dem Ausstellungsdatum und dem Geburtsjahr. Wurde der Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt, ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzer für den Umtausch ausschlaggebend. Wer zwischen 1953 bis 1958 geboren wurde, muss bis 19. Januar ein neues Fahrerlaubnisdokument vorweisen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch ein Jahr länger Zeit. Alle, die ihren Führerschein erst zwischen 1999 und 2013 erhalten haben, brauchen sich erst ab 2026 mit dem Thema auseinandersetzen. Übrigens kann der Umtausch auch früher geschehen, es muss keine Frist abgewartet werden.

Wo ist der Umtausch möglich?

Grundsätzlich kann der Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle umgetauscht werden. Je nach Wohnort kann dies auch das Bürgeramt sein. Corona bedingt kann es jedoch schwierig werden kurzfristig einen Termin bei der zuständigen Behörde zu erhalten. Hier ist also schnelles Handeln erforderlich. Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz wurde eine Schonfrist für alle, die keinen fristgerechten Termin erhalten, beschlossen: Bis zum 19.07.2022 wird zunächst keine Strafe fällig. Wer danach ohne gültigen Führerschein am Steuer sitzt, muss für diese Ordnungswidrigkeit ein Verwarngeld von 10 Euro zahlen.

Was wird für den Umtausch benötigt?

Für eine reibungslose Bearbeitung sollten beim Gang zur Behörde neben dem alten Führerschein, auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passbild mitgebracht werden. Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999 wird außerdem eine so genannte Karteikartenabschrift benötigt. Dabei handelt es sich um einen Auszug der persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Weitere Informationen dazu gibt es ebenfalls bei der zuständigen Führerscheinstelle. Für den neuen Checkkarten-Führerschein wird eine Gebühr von rund 25 Euro fällig. Wer sich den fertigen EU-Führerschein zuschicken lassen möchte, muss zusätzlich Versandkosten einkalkulieren.

Warum ist ein Umtausch notwendig?

Für den Umtausch des Führerscheins gibt es zwei Gründe: Zum einen sind die Checkkarten-Führerscheine fälschungssicherer als ihre Vorgänger, die grauen oder rosa „Lappen“. Andererseits werden die Führerscheine so EU-weit vereinheitlicht, um die Arbeit der Behörden grenzübergreifend zu vereinfachen. Vor 2013 gab es in Europa mehr als 110 gültige Führerscheinformate – künftig gibt es nur noch eines. Der EU-Führerschein hat eine begrenzte Gültigkeit und muss alle 15 Jahre neu beantragt werden.

Weiterführende Informationen

>> Umtausch in EU-Führerschein

Über den ACE Auto Club Europa:

Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter mit rund 630.000 Mitgliedern hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.

Zum Bild: ACE_Führerscheinumtausch_Trautermann_Hofmann

Der ACE Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau hat bereits vor zwei Jahren in einer Clubveranstaltung seine Mitglieder über den bevorstehenden Führerscheinumtausch umfassend aufgeklärt. Pressesprecher Anton Hofmann (rechts) moderierte die sehr gut besuchte Diskussionsveranstaltung mit der ACE-Vertrauensanwältin Constance Trautmann von der Rechtsanwaltskanzlei Killian & Kollegen aus Hanau in der Gaststätte Waldschänke in Rodenbach.

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