3G-Regel in allen Verwaltungsbereichen und Außenstellen

3G-Regel in allen Verwaltungsbereichen und Außenstellen

Main-Kinzig (MKK/fw). In sämtlichen öffentlichen Verwaltungsbereichen des Main-Kinzig-Kreises, vom Main-Kinzig-Forum über seine Außenstellen bis hin zu den Servicestellen wird aufgrund der derzeitigen Coronalage die 3G-Regel eingeführt. Wer eine Serviceleistung in Anspruch nehmen möchte, muss somit entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Entsprechende Nachweise sowie ein gültiges Ausweisdokument sind bei einem Besuch mitzubringen beziehungsweise bereitzuhalten.

Regelung gilt ab Montag, 3. Januar – ohne Ausnahme

Die Nachweise werden am Eingang überprüft. Die Regelung gilt ab Montag, 3. Januar, ohne Ausnahme. Schon jetzt bittet der Main-Kinzig-Kreis alle Besucherinnen und Besucher, mit Rücksicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die weiteren Gäste bei Betreten der Verwaltungsstellen auf die Einhaltung der 3G-Regel zu achten.

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