3G-Regel in Bus und Bahn

3G-Regel in Bus und Bahn

Main-Kinzig (KVG/ap). Vergangenen Mittwoch ist die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene 3G-Regelung für den Öffentlichen Personennahverkehr in Kraft getreten. Das bedeutet für die Fahrgäste, dass ein Impfausweis, ein Genesenennachweis oder ein negativer Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf, vorliegen muss, um das Angebot im ÖPNV nutzen zu können.

3G-Regelung stellt Verkehrsunternehmen vor große Herausforderung

Für Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen sowie für Kinder unter sechs Jahren gelten Ausnahmen. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sich diese den regelmäßigen Tests in den Lehranstalten unterziehen. Personen unter sechs brauchen im Nahverkehr weiterhin keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise.

Die 3G-Regelung stellt insbesondere die Verkehrsunternehmen vor eine weitere große Herausforderung. Im Nahverkehr können nur stichprobenhafte Nachweiskontrollen durchgeführt werden, um die betrieblichen Abläufe nicht zu gefährden und Störungen zu minimieren. Um diesen stichprobenhaften Nachweiskontrollen nachzukommen, hat die KVG den Sicherheitsdienst beauftragt, der bereits für die Kontrolle der Einhaltung der Mund-Nase-Bedenkung zuständig ist. Verbundseitig werden weitere Schwerpunktkontrollen mit Kräften des RMV-ServiceTeams durchgeführt werden.

Zusätzliche Kontrollen durch eigene Personale des Verkehrsunternehmens sind jederzeit möglich, werden aber aus Sicht des Verbundes und der KVG ohne Sicherheitspartnerschaften mit den Ordnungs- und Polizeibehörden nicht gefordert.

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