Nichts geht mehr: Magistrat beschließt Haushaltssperre

Nichts geht mehr: Magistrat beschließt Haushaltssperre

Bad Orb (BO/rw). „Bedingt durch die derzeitige konjunkturelle Situation der Corona-Pandemie zeichnen sich im Haushaltsjahr 2021 beträchtliche Einnahmeausfälle insbesondere bei den Gewerbesteuererträgen/-einzahlungen ab, die voraussichtlich zu erheblichen Fehlbeträgen im städtischen Ergebnis- und Finanzhaushalt führen werden,“ so Bürgermeister Weiß.

Begründung: Einnahmeverluste durch Corona-Pandemie

Nach der Hessischen Gemeindeordnung hat die Kommune unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein veranschlagter Fehlbedarf sich wesentlich erhöhen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann. Zur Vermeidung einer solchen Nachtragshaushaltssatzung kann das Instrument der Haushaltssperre genutzt werden.

„Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß Hessischer Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2021 zu verhängen“

Im Haushaltsplan 2021 sind Gewerbesteuererträge/-einzahlungen in Höhe von 5.000.000 EUR veranschlagt. Im Quartalsbericht zum 30.06.2021 konnten bei der Gewerbesteuer noch Erträge in Höhe von 4.362.373,39 EUR ausgewiesen werden. Zwischenzeitlich sind diese nun auf 2.980.202,70 EUR gesunken wie im Quartalsbericht vom 30.09.2021 zu sehen ist. Die Gewerbesteuerentwicklung durch die Rückzahlungen für Vorjahre und damit verbundene Herabsetzung der Vorausleistungen belasten derzeit den städtischen Haushalt mit ca. 2 Mio. EUR. Hierdurch ist der Haushaltsausgleich extrem gefährdet. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß Hessischer Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2021 zu verhängen.

Zum Ende des Haushaltsjahres könnten Haushaltsmittel aus den Personalaufwendungen von ca. 100.000 Euro zur Verfügung stehen.

Die Haushaltssperre hat zur Folge, dass mit sofortiger Wirkung nur noch Aufträge erteilt werden, Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht bzw. diese zur Weiterführung der Aufgaben maßgeblich sind. Diese Maßnahme alleine wird zu keinem Haushaltsausgleich führen, wenn nicht Erträge generiert werden. Zur Ladungsfrist war noch nicht absehbar, ob es seitens der Gewerbesteuer noch zu größeren Nachzahlungen kommt. In einem ersten Schritt erscheint der Erlass der Sperre daher sinnvoll.

„Zur Ladungsfrist war noch nicht absehbar, ob es seitens der Gewerbesteuer noch zu größeren Nachzahlungen kommt“

Der Vorlage beigefügt ist die Präsentation des Bürgermeisters im HFA zur Haushaltseinbringung. Insbesondere auf die freiwilligen Leistungen wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Der Magistrat hat beschlossen für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Hessischer Gemeindeordnung eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu veranlassen. Mit sofortiger Wirkung dürften nur noch Aufträge erteilt werden, Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht bzw. diese zur Weiterführung der Aufgaben maßgeblich sind. Ausnahmen sind vom Magistrat zu beschließen.

Ausgenommen hiervon sind Auszahlungen bis zu einem Bruttobetrag in Höhe von 5.000 € sowie für fällige Tilgungsverpflichtungen. Die Stadtverordnetenversammlung wird hierüber in der nächsten Sitzung in Kenntnis gesetzt,“ so Bürgermeister Weiß abschließend.

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