Kanalerneuerungsmaßnahme mit Vollsperrung der Wittgenborner Straße

Kanalerneuerungsmaßnahme mit Vollsperrung der Wittgenborner Straße

Wächtersbach (WB/ms). In der Wittgenborner Straße wird eine Kanalerneuerungsmaßnahme unter Vollsperrung durchgeführt. Im Bereich der Herzgrabenstraße am Übergang zur Wittgenborner Straße werden 170 Meter Misch- und Regenwasserkanal erneuert. Da die alten Kanäle in einem baulich schlechten Zustand sind und insbesondere zu klein dimensioniert sind, werden die vorhandenen Durchmesser durch größere Rohre ersetzt. Insbesondere Starkregenereignisse im Sommer führen immer wieder zu Überlastungen im Kanalnetz. Das führte bereits zu erheblichen Überflutungen der Innenstadt. Daher gilt es, die Kanalisation an die neuen Anforderungen anzupassen.

Kanalisation wird an die neuen Anforderungen angepasst

Für die Baustellenarbeiten und für die Verkehrsteilnehmer ist es aus Sicherheitsgründen erforderlich, die Wittgenborner Straße im Bereich der S-Kurve am Übergang der Herzgrabenstraße voll zu sperren. In dieser Zeit erfolgt die großräumige Umleitung über die Umleitungsstrecke Brachttal (Spielberg – Neuenschmitten – Schlierbach).

Die Zufahrt für PKWs zum Rathaus sowie zur Schlossparkpraxis wird in dieser Zeit über eine hierfür eigens eingerichtete Umleitungsstrecke sichergestellt. Diese erfolgt aus Richtung der Innenstadt über die Straße Im Aßmusgarten und Obertor zurück über die Nebenstraße oberhalb des Friedhofs.

Alle Arbeiten, für die nicht zwingend eine Vollsperrung notwendig ist, erfolgen unter halbseitiger Sperrung

Alle Arbeiten, für die nicht zwingend eine Vollsperrung notwendig ist, erfolgen unter halbseitiger Sperrung. Die Maßnahme ist in drei Bauabschnitten mit folgendem Zeitplan aufgeteilt:

5. 7. – 19. 7. – 1. Bauabschnitt halbseitig

19. 7. – 17. 9. – 2. Bauabschnitt Vollsperrung

17. 9. – 10. 10. – 3. Bauabschnitt halbseitig

Durch diese Aufteilung sollen aufgrund der Baumaßnahmen und Umleitungen die Beeinträchtigungen für die Bürger*innen so gering wie möglich gehalten werden. Unvorhersehbare Bauzustände lassen sich bei Maßnahmen dieser Art jedoch nicht immer vermeiden, sodass Terminverschiebungen im Verlaufe der Baumaßnahme nicht gänzlich auszuschließen sind.

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