Geflügelpestvirus breitet sich in der Wildvogelpopulation aus

Geflügelpestvirus breitet sich in der Wildvogelpopulation aus

Main-Kinzig (MKK/fw). Mit Wirkung von Mittwoch, 10. März, hat das Veterinäramt des Main-Kinzig-Kreises in zahlreichen Gebieten die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Für die betroffenen Tierhalter in Teilbereichen folgender Städte und Gemeinden gilt, dass Geflügel und andere gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen oder mindestens sicher vor Wildvogelkontakt geschützt zu halten sind. Und das in nach oben dicht und seitlich mit ausreichend engmaschigem Draht versehenen Volieren. Betroffen sind Bad Soden- Salmünster, Bad Orb, Birstein, Brachttal, Bruchköbel, Erlensee, Gelnhausen, Großkrotzenburg, Gründau, Hasselroth, Hanau, Langenselbold, Linsengericht, Maintal, Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Rodenbach, Schöneck, Sinntal, Steinau und Wächtersbach.

Erst in der vergangenen Woche hatte der Main-Kinzig-Kreis Sperrzonen aufheben können. Das Geflügel konnte dort wieder ins Freie. Nun wurden zahlreiche Virusnachweise in Hessen bestätigt, unter anderem in Stadt und Landkreis Offenbach. Das Virus werde sich in den kommenden Tagen durch den Vogelzug sicher weiter verbreiten, schätzt das Veterinäramt. „Im ganzen Kreis ist daher Sorgfalt geboten“.

Aufstallung in Teilen des Landkreises angeordnet

„Nach einer Risikobewertung konnte zunächst noch auf eine Verfügung für alle Geflügelhalter im Kreis verzichtet werden“, so Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann, „noch sind nur Gebiete in Gewässernähe von der Anordnung betroffen, wo bekanntermaßen ein hohes Wildvogelaufkommen herrscht, sowie Regionen rund um große Geflügelhaltungen.“

Die genauen Zuschnitte der betroffenen Gebiete sind einer Allgemeinverfügung zu entnehmen. In dieser sind kartografische Darstellungen sowohl nach Terminvereinbarung im Amt für Veterinärwesen in Gelnhausen, vor allem aber auch auf der Internetseite des Main-Kinzig-Kreises (www.mkk.de) unter Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen einzusehen. Winfried Ottmann appelliert an alle Geflügelhalter im Kreis ungeachtet des Zuschnitts der Anordnung, weiterhin gehaltenes Geflügel vor Kontakt zu Wildvögeln zu schützen.

Fragen zur Geflügelpest beantworten die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter 06051 8515510 oder per Email: veterinaeramt@mkk.de.

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