Konzept zur neuen Ambulanten Vorsorge vorgestellt

Konzept zur neuen Ambulanten Vorsorge vorgestellt

Selbsteinschätzung: „Flexibel, modern und gesund: Heilbäderverbände Hessen und Baden-Württemberg“

Hessen (HHV/ab). „Die Ambulante Vorsorge ist ein wichtiger Teil des deutschen Gesundheitssystems,“ erklären die Vorsitzenden des Hessischen Heilbäderverbandes und des Heilbäderverbandes Baden-Württemberg, Ralf Gutheil und Fritz Link unisono. „Doch sie muss dringend an die Bedürfnisse der modernen Gesellschaft angepasst werden. Nur so kann sie den Menschen fit für den Alltag machen, damit sie aktiv und engagiert an der Arbeitswelt teilhaben können.“ Mit ihrem Positionspapier „Zukunft ist gesund“ zeigen die beiden Partner auf, welche Änderungen nötig sind, um die Ambulante Vorsorge zu einem modernen Konzept zu entwickeln.

So sollen aus Ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 SGV V Ambulante Präventionsleistungen werden. Dies bedeutet, dass die Konzentration auf ein Krankheitsbild entfällt und grundsätzliche Präventionsleistungen angewendet werden können. Auch die Zuzahlung der Krankenkasse soll eine Pflichtleistung der Krankenkassen und mindestens 30 Euro täglich betragen. Ab 2025 soll die Zuzahlung dann anhand des Lebenshaltungsindexes jährlich angepasst werden.

Im Zentrum des Innovationskatalogs des Hessischen und Baden-Württembergischen Heilbäderverbandes steht die Forderung, dass die Ambulante Präventionsleistung durch die Krankenkassen automatisch genehmigt werden, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr erreicht hat. Warum? Weil das die Zielsetzung der Ambulanten Präventionsleistung ist. „Es geht darum, den aktiven Menschen in seinen besten Jahren zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass er Teil der Arbeitswelt bleibt und an der Gesellschaft teilhaben kann. Natürlich ist die Aufenthaltsdauer von 21 Tagen, die individuell auf den Patienten ausrichtet werden soll, für jeden Arbeitgeber eine Herausforderung. Aber was ist eine dreiwöchige Auszeit, gegen einen wochen- oder monatelangen Ausfall?“, heißt es dazu in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung.

Ein Schwerpunkt soll zukünftig auch auf die Covid-Nachsorge gelegt werden. Hier gelte es Behandlungsmethoden für die Nachsorge zu entwickeln und zu evaluieren. „Zudem muss das Krankheitsbild Post Covid / Long Covid als Indikation für stationäre und ambulante Behandlungen aufgenommen werden, um so Abrechnungsmöglichkeiten für die behandelnden Ärzte und Kliniken zu ermöglichen.“

„Gesundheit ist des Menschen höchstes Gut,“ machen Almut Boller und Arne Mellert deutlich, die Geschäftsführer des Hessischen und Baden-Württembergischen Heilbäderverbandes. „Die Heilbäder und Kurorte in beiden Bundesländern sind gute Partner, wenn es darum geht, den Menschen stark für den Alltag zu machen. Um für die moderne Gesellschaft passende Angebote zu schnüren, muss der Paragraf § 23 SGB V reformiert werden.“

Zukunft ist gesund – Positionspapier des Hessischen Heilbäderverbandes e.V. und des Heilbäderverbandes Baden-Württemberg e.V.

Ambulante Vorsorgeleistungen

§          Aus Ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V sollen Ambulante Präventionsleistungen werden. Damit muss keine Grunderkrankung des Patienten vorliegen. Der Maßnahmenkatalog kann breiter aufgefächert und Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen vermieden, das Risiko der Erkrankung verringert oder ihr Auftreten verzögert werden.

§          Die Zuzahlung der Krankenkasse zur Ambulanten Präventionsleistung soll Pflichtleistung der Krankenkassen werden und auf mindestens 30 Euro täglich festgeschrieben werden. Ab 2025 soll die Zuzahlung anhand des Lebenshaltungsindexes jährlich angepasst werden.

§          Ambulante Präventionsleistungen sollen von der Zuzahlung für Heilmittelverordnungen durch den Patienten befreit werden.

§          Ambulante Präventionsleistungen sollen durch die Krankenkassen automatisch genehmigt werden, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr erreicht hat.

§          Die Verordnung des Hausarztes soll die alleinige Voraussetzung zur Bewilligung der Ambulanten Präventionsleistung werden. Eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) entfällt.

§          Die Aufenthaltsdauer der Ambulanten Präventionsleistung soll auf die Bedürfnisse des Patienten ausgerichtet werden. Die minimale Aufenthaltsdauer von 21 Tagen bleibt bestehen.

Covid-Nachsorge

§          Für die Entwicklung und Bereitstellung von Maßnahmen der Nachsorge von durch SARS-CoV-2 direkt und indirekt ausgelösten Erkrankungen sollen den Heilbädern und Kurorten Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

§          Das Krankheitsbild Post Covid / Long Covid muss als Indikation für stationäre und ambulante Behandlungen aufgenommen werden, um so Abrechnungsmöglichkeiten für die behandelnden Ärzte und Kliniken zu ermöglichen.

Heilbäderverbände Hessen und Baden-Württemberg: „Gute Partner auch in herausfordernden Zeiten

Die Präsidenten der Heilbäderverbände Hessen und Baden-Württemberg, Ralf Gutheil und Fritz Link, sind sich einig: „Lösungen für die Herausforderungen der Zeit können wir nur gemeinsam finden. Umso wichtiger ist es, sich regelmäßig auszutauschen und voneinander zu lernen. So stärken wir die Gemeinschaft der Heilbäder und Kurorte, damit die Gesundheitszentren ihre gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen können.“

Mit ihrer Zielsetzung die Menschen gesund zu erhalten, leisten die Heilbäder und Kurorte in Hessen und Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitssystem. Deshalb setzen sich die beiden Heilbäderverbände dafür ein, dass die Verantwortlichen in den Orten auf einer soliden Grundlage arbeiten können. Dazu gehört der rechtliche Rahmen ebenso wie die politischen Vorgaben.

In diesem Jahr beschäftigten sich die Experten der Heilbäderverbände besonders mit der angestrebten Krankenhausreform. Der Wandel in diesem Sektor betrifft auch die Heilbäder und Kurorte, weil hier die meisten Kliniken für Prävention und Rehabilitation verortet sind. Ein Abbau von Klinikbetten bedeutet jedoch nicht nur die Reduktion des medizinischen Angebotes, sondern hat einen starken Einfluss auf die Wirtschaftskreisläufe in den Orten. Am Beispiel von Hessen lässt sich nach einer Berechnung des dwif München aufzeigen, dass eine Übernachtung in einer Klinik einen Bruttoumsatz in Höhe von 137 Euro auslöst. Von diesen Umsätzen profitieren die Kliniken und die nachgelagerten Unternehmen wie Bäcker, Metzger, Handwerker und noch viele andere mehr.

„Sicher, die Strukturen müssen optimiert werden,“ machen Ralf Gutheil und Fritz Link, deutlich. „Das darf jedoch nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Denn aktuell sind gerade die Reha-Kapazitäten zu knapp und nach einer OP oftmals gar nicht verfügbar.“

Zum Bild, von links: Bürgermeister Fritz Link, Präsident des Heilbäderverbandes Baden-Württemberg. Kurdirektor Holger Reuter, Stellvertretender Vorsitzender des Hessischen Heilbäderverbandes. Geschäftsführerin Almut Boller, Hessischer Heilbäderverband. Geschäftsführer Arne Mellert, Heilbäderverband Baden-Württemberg. Bürgermeister Ralf Gutheil, Vorsitzender des Hessischen Heilbäderverbandes.

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