Kein Silvester-Feuerwerk in der Altstadt

Kein Silvester-Feuerwerk in der Altstadt

Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann.

Wächtersbach (WB/nj). Das Ordnungsamt der Stadt Wächtersbach weist darauf hin, dass gemäß den Vorgaben des Sprengstoffgesetztes das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern aus Gründen des Brandschutzes generell verboten ist. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche entsprechend geahndet werden kann.

Da sich in der Wächtersbacher Altstadt fast ausschließlich Fachwerkhäuser befinden, gilt dem Gesetz folgend, das besagte Abbrennverbot in dem gesamten Bereich der Altstadt, beginnend ab der Straße Untertor, Bachstraße, Obertor, Schwarzgasse, Hippegasse, Schlossstraße, Schloss, Kirchgasse, Marktplatz und Brunnenplatz.

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