Streusalzverzicht schützt Bach und Fluss

Streusalzverzicht schützt Bach und Fluss

Gesellschaft für Naturschutz und Auenentwicklung (GNA) rät zu umweltfreundlichen Alternativen.

Main-Kinzig (GNA/sh). Der Winter ist da und mit ihm Eis und Schnee. Was die einen freut, stellt andere vor ein Problem. Wie Gehwege und Treppen eisfrei halten, ohne die Umwelt zu gefährden? Hauseigentümer und Mieter sind im Winter grundsätzlich verpflichtet, Wege vor der eigenen Haustür schnee- und eisfrei zu halten. Das nennt man Verkehrssicherungspflicht, die im Mietvertrag genauer geregelt sein kann, aber nicht muss. „Mit handelsüblichem Streusalz lässt sich das Problem für alle Beteiligte natürlich schnell lösen. Schließlich findet man in Baumärkten und anderen Geschäften genug Angebote, um die weiße Pracht und den frostigen Eisbelag darunter wieder loszuwerden. Aber ganz so einfach ist das nicht“, sagt Susanne Hufmann, seit 2015 Vorsitzende der Natur- und Umweltschutzorganisation mit Sitz in Rodenbach.

In vielen Städten und Gemeinden sei der private Einsatz von Streusalz schon lange untersagt und oft sogar mit einem Bußgeld belegt. Näheres dazu regeln die kommunalen Satzungen. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene existiere derzeit nicht.

Streusalz schadet Pflanzen

Gelangt Schmelzwasser direkt auf Pflanzen, komme es zu sogenannten Kontaktschäden. Noch größerer Schaden entsteht, wenn sich das Streusalz in den Böden am Straßenrand über viele Jahre anreichert und die Bodenfauna vernichtet. Die Feinwurzeln der Gehölze sterben ab, so dass die für Bäume überlebenswichtige Symbiose mit Pilzen, Mykorrhiza genannt, leidet. „Die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser wird immens erschwert.“ berichtet die Biologin. „Die oft schwerwiegenden Folgen machen sich bei den betroffenen Gehölzen zeitverzögert durch Blattrandnekrosen, vorzeitigem Laubfall bemerkbar und führen nicht selten zum Absterben.“

Aus den Augen, aus dem Sinn

Wo aber landet das ganze Streusalz, wenn Schnee- und Eisschmelze einsetzen und der Regen die braune „Brühe“ in den Gully spült? Auf innerörtlichen Straßen mit Regen- oder Mischwasserkanalisation fließt das mit Streusalz versetzte Schmelzwasser in das Kanalsystem. Nachdem es die Kläranlage passiert hat, gelangt es in Bäche und Flüsse. Führen starke Regenfälle zu einer Überlastung der Mischwasserkanalisation, gelangt das Streusalz sogar direkt mit dem Schmutzwasser in die Oberflächengewässer. Auf überregionalen Straßen dringt etwa die Hälfte des Salzes über verspritztes Schneewasser in die Böden am Straßenrand ein. Der Rest kommt mit dem Schmelzwasser in die Straßenentwässerung und wird entweder versickert oder ebenfalls in Oberflächengewässer eingeleitet.

Dies ist immer mit schlimmen Folgen für das Ökosystem, die Fischfauna und Gewässerorganismen wie Krebse, Insektenlarven u.v.m. verbunden. Außerdem gelangt salzhaltiges Schmelzwasser durch Versickerung in unser Grundwasser. Da Grundwasser sich aber nur sehr langsam erneuert und unsere wichtigste Trinkwasserquelle darstellt, sollten Beeinträchtigungen soweit wie möglich vermieden werden.“ rät Hufmann.

Was ist zu tun?

Es kommt auf Ihre Schnelligkeit an. Je eher Sie mit dem Schneeschippen beginnen, desto leichter ist es, denn der Schnee ist noch nicht festgetreten oder vereist. Außerdem kann auf Streumittel ganz verzichtet werden. Wenn sich deren Einsatz aber nicht mehr verhindern lässt, sollte man ausschließlich auf salzfreie, abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat, die im Handel an dem Umweltzeichen Blauer Engel erkennbar sind, zurückgreifen. Diese Streumittel können Sie nach der Schneeschmelze zusammenfegen und beim nächsten Schneefall wiederverwenden. Zügiges Schneeschippen hat aber noch andere Vorteile: Die gesetzliche Räumungspflicht, die zumeist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr am Werktag vorsieht, ist erfüllt, der Frühsport schnell erledigt und Sie können sich danach einem gemütlichen und auch wohlverdientem Frühstück widmen.“

Die als gemeinnützig anerkannte GNA setzt sich mit unzähligen Projekten für die Umwelt, den Naturschutz und die Artenvielfalt ein. Zur Unterstützung ihrer Vorhaben bittet die GNA um Spenden auf das Konto bei der Raiffeisenbank Rodenbach mit der IBAN: DE 75 5066 3699 0001 0708 00. Die GNA ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Mehr Informationen unter www.gna-aue.de.

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