Verwaltungsgericht Würzburg untersagt Wolfsabschuss – Update: Verwaltungsgericht Kassel zieht am 3. November nach!

Verwaltungsgericht Würzburg untersagt Wolfsabschuss – Update: Verwaltungsgericht Kassel zieht am 3. November nach!

Mit dem Beschluss vom heutigen Tage (3. 11. 2023) hat nun auch das Verwaltungsgericht Kassel den Abschuss der Wölfe bis auf Weiteres untersagt / Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagt gegen Wolfsabschuss in Bayern und Hessen.

Main-Kinzig / Main-Spessart (NI/gn). Die Naturschutzinitiative e.V. (NI), ein bundesweit anerkannter Umweltverband, hat gegen zwei Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von mehreren Naturschutzgebietsverordnungen zum Abschuss von zwei Wölfen in Bayern (Spessart) und Hessen (Kreis Fulda) bei den Verwaltungsgerichten in Würzburg und Kassel Klage (Eilantrag) eingereicht.

Der Wolf ist streng geschützt und eine FFH-Art. Er ist Teil der Biodiversität. Wir halten die Abschussgenehmigungen für nicht vereinbar mit dem Bundesnaturschutzgesetz und der europäischen FFH-Richtlinie. Daher haben wir Klage bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Abschuss der Wölfe mit Beschluss vom 02.11.2023 untersagt“, so Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren der NI.

Im Gerichtsbeschluss heißt es, dass „der Eilantrag nicht offensichtlich aussichtslos erscheint, und aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zur Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes abgewartet werden kann“.

Auch der Wolf ist Teil der Biodiversität und muss geschützt werden. Er ist als Beutegreifer ein wichtiges Element für das natürliche Gleichgewicht“, so Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren der Naturschutzinitiative e.V.. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) stelle sich daher entschieden gegen Bestrebungen, den Wolf in Deutschland wieder auszurotten, bevor er überhaupt richtig Fuß fassen konnte, so der Naturschutzverband.

Das Leben mit dem Wolf ist sicher eine Herausforderung, aber er ist nicht nur durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische FFH-Richtlinie streng geschützt, sondern auch durch die völkerrechtlich verbindliche Berner Konvention. Wir können auch in Deutschland lernen mit dem Wolf umzugehen, so wie es in vielen anderen Ländern gelungen ist. Hierzu braucht es eine gewisse Bereitschaft, das Wesen „Wolf“ zu verstehen, an der es leider stark fehlt. Genauere Analysen der Wolfsrisse zeigen nämlich, dass für Konflikte fast überall Fehler im Wolfsschutz ursächlich sind“, so Gabriele Neumann.

Foto: Ingo Kühl/NI, Wolfsfähe mit Wolfswelpen (Canis lupus)

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