Stadtverordnete beraten über die Lebendigen Zentren, Satzungsänderungen und PV-Anlagen
Bad Orb (BO/mw). Auf eine Es findet eine öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb am Mittwoch, 15. Februar, um 19.30 Uhr, im Gartensaal der Konzerthalle statt.
Die Tagesordnung (Öffentlicher Teil)
- Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
- Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
- Mitteilungen des Bürgermeisters
- KOMPASS – Veröffentlichung der Ergebnisse der Bürgerbefragung 2022
- Beantragung einer kostenlosen Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität, hier: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Neubewertung der Nutzung von PV-Solaranlagen, hier: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Freischneiden des Wahrzeichens „Wartturm“ auf dem Molkenberg, hier: Antrag der FWG-/CDU-Fraktionen
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
- Wahl einer Ortsgerichtsvorsteherin/eines Ortsgerichtsvorstehers
- „Lebendige Zentren“, hier: Beschluss über die überarbeitete Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen aus der Städtebauförderung für die Modernisierung, Instandsetzung, Umnutzung und barrierefreie Gestaltung von Geschäftsflächen, Wohngebäuden und Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum sowie für die Entsiegelung privater Freiflächen und für klimagerechtes Bauen im Privatsektor
- „Lebendige Zentren“, hier: Beschluss über die überarbeitete Richtlinie der Stadt Bad Orb zur Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Fördergebietes „Kernbereich Bad Orb“
- Besonderes Vorkaufsrecht
- Änderung der Satzung der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung Bad Orb
- Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung eines ehrenamtlichen Beigeordneten
- Aufhebung der Ausschreibung bzgl. des Baugebietes „Leimenkaute/Tiefental“. Dieser Tagesordnungspunkt wird voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.
- Anfragen der Stadtverordneten an den Magistrat/Vorsitzenden gemäß § 15 Abs. 4 der Geschäftsordnung
Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Zusammenkunft.