BürgerInnen mit der Grundsteuer nicht alleine lassen

BürgerInnen mit der Grundsteuer nicht alleine lassen

Main-Kinzig (CDU/mk). Michael Reul, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, zur elektronischen Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag:

„Mit der Verabschiedung des neuen Grundsteuergesetzes und dem Flächen-Faktor-Verfahren hat sich der Hessische Landtag für ein einfaches, gerechtes und transparentes Grundsteuermodell entschieden. Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks sind nun verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 abzugeben. Diese muss im Grundsatz elektronisch erfolgen, schlicht um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Das ist nicht nur in Hessen so, sondern gilt überall in Deutschland.

Es ist aber wichtig, dass wir auch die Menschen auf dem Weg mitnehmen, die nicht die Möglichkeit einer elektronischen Abgabe haben oder auch keine Unterstützung im Familienkreis erhalten können. Gerade ältere Bürgerinnen und Bürger sind davon betroffen. Dies nehmen wir sehr ernst. Es ist daher per Härtefallregelung möglich, die Erklärung auch in Papierform abzugeben. Hierzu kann man sich niedrigschwellig an das zuständige Finanzamt wenden. Weiterhin wird es noch eine Informationskampagne mit entsprechenden Schreiben an alle Bürgerinnen und Bürger geben. Wir lassen mit der Abgabe zur Grundsteuer niemanden alleine. Diese Botschaft ist enorm wichtig und sollte auch Grundkonsens sein.“

Bei weitergehenden Fragen zur Einheitsbewertung steht die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 5225335 zur Verfügung.

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