SPD: Katzenschutzverordnung für Gelnhausen

SPD: Katzenschutzverordnung für Gelnhausen

Gelnhausen (SPD/ah). Durch Rechtsverordnung vom 24. April 2015 hat die Hessische Landesregierung die Ermächtigung zum Erlass einer Katzenschutzverordnung in kreisfreien Städten auf den Oberbürgermeister, in den übrigen Gemeinden auf den Gemeindevorstand oder Magistrat übertragen. Auf dieser Grundlage haben mit Stand Dezember 2020 bereits 35 Städte und Gemeinden in Hessen eine solche Katzenschutzverordnung erlassen.

In den Gemeinden Nidderau und Bruchköbel ist am 1. Januar 2022 eine entsprechende Verordnung in Kraft getreten. Diesem guten Beispiel folgend bringt die SPD-Fraktion in die nächste Stadtverordnetenversammlung den Antrag auf Erlass einer Katzenschutzverordnung ein. Wird der Antrag der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten beschlossen, ist der Magistrat aufgefordert, eine solche Verordnung zu erlassen. Damit würde für Katzenhaltende in Gelnhausen eine Kastration sowie eine Kennzeichnung ihrer freilaufenden Tiere zur Plicht.

Tierleid verhindern – Gelnhäuser Sozialdemokraten fordern den Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Stadt Gelnhausen

Nach Aussage der Tierschutzvereins Main-Kinzig werden im Stadtgebiet immer wieder freilaufende Katzen aufgefunden, die nicht kastriert und registriert, offensichtlich erkrankt und in schlechtem körperlichem Zustand sind“, erläutert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Yannick Dudene. „Wenn man die Tiere sich selbst überlässt, vermehren sie sich stark, tragen zur Verbreitung ansteckender und zum Teil tödlicher Krankheiten bei und fristen ein leidvolles elendes Katzenleben.“

Deshalb sei es sinnvoll, so Yannick Dudene weiter, Tierhaltende zu verpflichten, ihre freilaufenden Katzen zu kastrieren sowie kennzeichnen und registrieren zu lassen, damit sie sich nicht vermehren und bei Verlust wiedergefunden und einer Halterin oder einem Halter zugeordnet werden können.

„Freilaufende Katzen kastrieren sowie kennzeichnen und registrieren

Es geht uns keinesfalls darum, jeden einzelnen Tierhaltenden in Gelnhausen zu kontrollieren„, ergänzt die stellvertretende Vorsitzende der SPD Gelnhausen, Angelika Hoffmann. „Die Erfahrungen in Städten und Gemeinden, die schon länger eine Katzenschutzverordnung haben, zeigen, dass die Verordnung selbst schon zum Umdenken der Halter und Halterinnen führt. Darüber hinaus haben die Tierärzte und Tierärztinnen die Möglichkeit, auf die bestehende Verordnung hinzuweisen.“ Ein Großteil der Jungtiere werde schon im ersten Jahr in einer Arztpraxis zur Impfung vorgestellt. Das sei eine gute Möglichkeit für ein aufklärendes Gespräch, erläutert Angelika Hoffmann. Dem einzelnen Tierhaltenden sei das Problem oft gar nicht bewusst.

Nicht zuletzt, so die beiden Sozialdemokraten, würden dem Veterinäramt und den Vorort tätigen Tierschutzvereinen Mittel und Möglichkeiten an die Hand gegeben, wild lebende Tiere mit einer Lebendfalle einzufangen und entsprechend zu versorgen. Diese würden dann kastriert und bei Krankheit werde das betroffene Tier versorgt und aufgepäppelt. Anschließend bemühten sich die Tierschutzvereine um eine Vermittlung der Tiere. „Wir hoffen, damit in Gelnhausen ein Lücke schließen zu können und dem guten Beispiel anderer Gemeinden in Hessen und im Main-Kinzig-Kreis zu folgen“, so Yannick Dudene und Angelika Hoffmann abschließend.

Bild: pexels-anton-atanasov

Share