Stichwahl zur Wahl des Bad Orber Bürgermeisters am 10. Oktober

Stichwahl zur Wahl des Bad Orber Bürgermeisters am 10. Oktober

Bad Orb (BO/hk). Am Sonntag, 10. Oktober, findet die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Orb statt. Alle Wählerinnen und Wähler können von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme in den bekannten Wahlräumen abgeben.

Wählerinnen und Wähler, die für die Bürgermeisterwahl am vergangenen Sonntag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, bekommen diese Unterlagen automatisch mit der Post zugestellt. Aus organisatorischen Gründen wird dieser Versand voraussichtlich ab 1. Oktober erfolgen.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die an der Bürgermeisterwahl den Urnengang vorgezogen haben, zum Termin der Stichwahl ihre Stimme nicht in den Wahlräumen abgeben können, haben ab sofort ebenfalls die Möglichkeit, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Folgende Möglichkeiten dieser Beantragung gibt es:

  1. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen. Zur Vermeidung von Portokosten kann der Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.

  1. Formloser Antrag per Post, Email oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller/die Antragstellerin den Namen, das Geburtsdatum, sowie die komplette Wohnanschrift angeben.

  1. Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Wenn die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt werden, ist das grundsätzlich nur durch eine schriftliche Vollmacht möglich. Dies gilt auch für Ehepartner. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14 bis 17.30 Uhr.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

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