Schad bewertet neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz positiv

Schad bewertet neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz positiv

Wiesbaden / Main-Kinzig (CDU/ew). Der Deutsche Bundestag hat vor wenigen Tagen das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Als jugendpolitischer Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion begrüßt der Landtagsabgeordnete Max Schad dieses Votum ausdrücklich. Zentrale Zielsetzung des Gesetzes sei es, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern bzw. herzustellen.

Das Gesetz sieht mehr Kontrollmöglichkeiten, aber auch mehr Hilfsangebote vor. Der Anspruch auf Beratung und Förderung wird festgeschrieben. Außerdem ist u.a. auch die bundesweite Einrichtung von Ombudsstellen geplant, an die sich Kinder und Eltern bei Entscheidungen des Jugendamtes wenden können. Kinder und Jugendliche sollen zudem einen eigenen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt bekommen – auch ohne Kenntnis der Eltern, beispielsweise, wenn diese suchtkrank sind. Auch die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung soll verbessert werden.

Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für junge Menschen

„Rund 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen unter schwierigen sozialen Rahmenbedingungen auf und sind darauf angewiesen, dass staatliche Stellen sie und ihre Familien unterstützen, 360 000 Kinder und Jugendliche haben eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung und etwa drei bis vier Millionen Kinder und Jugendliche leben in einer Familie mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil. Die Zahlen machen deutlich, dass es sich hierbei mitnichten um ein Nischenthema handelt. Jede Änderung in der Gesetzgebung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Lebensalltag der betroffenen Familie und muss deswegen sorgfältig abgewogen werden“, so Schad. In einem jahrelangen Dialogprozess sei das nun vorliegende Ergebnis erarbeitet worden. Damit habe die unionsgeführte Bundesregierung eines der größten Reformvorhaben in der Familienpolitik erfolgreich auf den Weg gebracht. Verschiedene Bereiche des Gesetzes werden jetzt auf Landesebene sowie auf Ebene der Jugendämter umgesetzt. „Ich freue mich auf die anstehende Arbeit“, betont Schad.

Share