Alkoholverbot in Bad Orb: Das Ende von Glühwein und Bierbüchs‘

Alkoholverbot in Bad Orb: Das Ende von Glühwein und Bierbüchs‘

Bad Orb (BO/hk). Nichts geht mehr: Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit kann in Bad Orb neuerdings teuer werden. Gemäß § 1 der „Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 26. November 2020“ (Stand: 23. Januar 2021), legt die Stadt Bad Orb i. S. des § 1 „Zusammenkünfte und Veranstaltungen“ Absatz 1 folgendes fest:

Der Konsum von Alkohol auf publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen und in entsprechenden Einrichtungen ist verboten. Die von Satz 4 (1) des § 1 „Zusammenkünfte und Veranstaltungen“ erfassten Plätze und Einrichtungen sind in Bad Orb:

• Kurpark

• Gelände rund um die Rollschuhbahn

• Salinenplatz

• Bereich Philippsquelle

• Ludwig-Schmank-Straße

• Gelände rund um den alten Bahnhof

• Hauptstraße inkl.

  • Solplatz

  • Marktplatz

Share

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert