Kreis ermöglicht durch Corona-Schnelltests Besuche in den Alten- und Pflegeeinrichtungen

Kreis ermöglicht durch Corona-Schnelltests Besuche in den Alten- und Pflegeeinrichtungen

Main-Kinzig (MKK/jkm). Für Besuche in den 46 stationären Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Main-Kinzig-Kreis ermöglicht der Main-Kinzig-Kreis zwischen dem 24. Dezember und 6. Januar die erforderlichen Schnelltests in drei Testzentren in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Mit diesem Angebot unterstützt der Main-Kinzig-Kreis die stark überlasteten Pflegeeinrichtungen dabei, die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch die Pflegekräfte vor einer Ansteckung mit dem SarsCoV-2-Virus zu schützen und dennoch nach Möglichkeit Besuche während der Weihnachtsfeiertage und zum Jahreswechsel zu ermöglichen. Denn die Lage in den stationären Pflegeeinrichtungen ist nach wie vor ernst, auch im Main-Kinzig-Kreis. Deshalb erlaubt das Land Hessen diese Besuche nur noch unter der Voraussetzung, dass die Besucherinnen und Besucher ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.

Das kurzfristig umgesetzte Angebot des Main-Kinzig-Kreises entlastet das Pflegepersonal in den Häusern, weil eine Testung der Besucher vor Ort eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringt, die vielerorts nicht zu leisten ist. Die Schnelltests werden in den Impfzentren in Hanau (August-Schärttner-Halle) und Gelnhausen (Sporthalle, Am Hallenbad) sowie in Schlüchtern im Ulrich-von-Hutten-Gymnasium eingerichtet. Hier können sich zwischen dem 24. Dezember und 6. Januar täglich von 8 bis 12 Uhr ausschließlich Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen kostenfrei auf das Corona-Virus testen lassen. Sie müssen hierfür einen gültigen Lichtbildausweis und ein Formular vorlegen, mit dem die zu Testenden nachweisen, dass sie die Berechtigung zum Besuch einer der Senioren- und Pflegeeinrichtungen im Main-Kinzig-Kreis haben. Dieses Formular wird von den Einrichtungen selbst ausgegeben und ist nur in besonderen Ausnahmefällen in den Schnelltestzentren erhältlich.

Menschen, die einen Schnelltest machen möchten, können ohne vorherige Terminabsprache in die Zentren kommen. Sie sollten jedoch damit rechnen, dass es bei verstärktem Besucherandrang zu Wartezeiten kommen kann. Im Falle eines positiven Schnelltests muss der Getestete oder die Getestete zusätzlich einen PCR-Test als Bestätigung machen. Der Grund: Der Schnelltest ist weniger zuverlässig als ein PCR-Test. Positiv Getestete sollten sich mit ihrem Hausarzt oder der zentralen Nummer 116117 des Ärztlichen Bereitschaftsdiensts in Verbindung setzen, um alles Notwendige zu besprechen. Ob ein PCR-Test sinnvoll ist, entscheidet ein Arzt. Sollten positiv Getestete keine Möglichkeit finden, einen PCR-Test zu machen, können sie sich an das Bürgertelefon des Main-Kinzig-Kreises wenden. Bei einem positiven Testergebnis müssen sich die Getesteten sowie alle Personen, die gemeinsam im Haushalt leben, sofort auf direktem Weg in häusliche Absonderung begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen absondern. In diesem Zeitraum ist es nicht erlaubt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht zu diesem Hausstand gehören. Bei einem positiven Testergebnis müssen die Getesteten sowie alle Personen, die gemeinsam im Haushalt leben, dem Gesundheitsamt über das entsprechende Formular auf CoroNetz auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises (www.mkk.de) gemeldet werden.

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