Main-Kinzig/Wetterau/Hanau/Gelnhausen/Büdingen (ACE/ah). Viele Reisende steigen diesen Sommer aufgrund der Corona-bedingten Reisebeschränkungen und abgesagter Flüge auf die Anreise mit dem Auto um. Pressesprecher und Mitglied im Kreisvorstand Main-Kinzig & Wetterau (MKK) vom ACE Auto Club Europa, Anton Hofmann, stellt aus eigener Erfahrung fest, dass bei einer Fahrt an die deutsche Küste oder ins benachbarte Ausland eine Autopanne unangenehm ist und gefährlich werden kann. Doch mit dem richtigen Verhalten wird der Pannenfall nicht automatisch zum Urlaubs-Albtraum.
Aus diesem Grund bot der ACE-Kreisvorstand im MKK bereits einen Clubabend zu diesem Thema mit einem sehr fachkundigen Experten/Polizisten an. Polizeihauptkommissar Ralf Bentert schilderte sehr praktisch, wie die Unfallstelle abzusichern ist und wie die nachfolgenden Regeln zu beachten sind, um unfallfrei eine Autopanne zu beheben zu können. Bei Bedarf wird nach Angaben von Anton Hofmann gerne ein weiterer Pannenkurs angeboten. Interessierte Mitglieder können ihn per E-Mail (hofmann.ak@t-online.de) kontaktieren und werden dann über einen Folgetermin informiert
Was ist bei einer Panne zu tun, um sich und andere Verkehrsteilnehmende nicht zu gefährden:
1. Andere Verkehrsteilnehmende warnen
Zunächst gilt im Fall einer Autopanne: Ruhe bewahren! Treten während der Fahrt Komplikationen am Auto auf, sollte der Warnblinker eingeschaltet und die Geschwindigkeit langsam verringert werden.
2. Frühzeitig reagieren und sicher anhalten
Wichtig ist, Probleme am Fahrzeug nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und rechtzeitig darauf zu reagieren. Dies ermöglicht im besten Fall einen sicheren Stopp auf dem nächsten Park- oder Rastplatz. Ist dies nicht möglich, ist der Stopp in einer Nothaltebucht die nächstbeste Alternative. Erst, wenn auch das nicht mehr geschafft wird, sollte der Halt auf dem Pannenstreifen erfolgen. Ist kein Seitenstreifen vorhanden, das Fahrzeug so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand steuern und dort anhalten.
3. Warnwesten anlegen
Spätestens wenn das Auto abgestellt und der Motor ausgeschaltet wurde, muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Dann sollten alle Mitfahrenden eine Warnweste anlegen, bevor sie das Auto verlassen. In Deutschland gilt seit Juli 2014 die Pflicht zur Mitführung einer Warnweste für den Fahrer bzw. die Fahrerin. Der ACE rät eindringlich dazu, für jeden Sitzplatz im Fahrzeug eine eigene Warnweste mitzuführen, damit im Notfall alle Insassen eine Weste anlegen können. Die Warnwesten sollten griffbereit im Fahrraum verstaut sein – keinesfalls im Kofferraum. Die Weste muss entweder der deutschen Norm DIN EN 471:2003+A1:2007 oder der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Dies sollte schon beim Kauf sichergestellt werden. Für gewerbliche Fahrzeuge ist das Mitführen von Warnkleidung durch die jeweiligen Berufsgenossenschaften vorgeschrieben.
Wichtiger Hinweis: Im Ausland gelten mitunter abweichende Regelungen zum Mitführen und Anlegen von Warnwesten. Darüber sollten rechtzeitig vor Fahrtantritt die notwendigen Informationen eingeholt werden. Insbesondere, wenn bei der Urlaubsfahrt mehrere Länder durchquert werden.
4. Fahrzeug sicher verlassen
Um sich, andere Fahrzeuginsassen und den nachfolgenden Verkehr nicht in Gefahr zu bringen, sollte das Auto nur durch die Beifahrertür beziehungsweise auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite verlassen werden. Vor dem Aussteigen Handy oder Smartphone nicht vergessen, um später Hilfe rufen zu können. Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit Standlicht eingeschaltet lassen, um für den nachfolgenden Verkehr sichtbar zu sein. Direkt nach dem Verlassen des Fahrzeugs sollten sich alle Fahrzeuginsassen unverzüglich hinter die Leitplanke begeben. Ist keine Schutzplanke vorhanden, muss eine ausreichende Entfernung zur Fahrbahn eingehalten werden.
5. Warndreieck aufstellen
Um andere Verkehrsteilnehmende zu warnen und über die Panne in Kenntnis zu setzen, muss das Warndreieck richtig positioniert werden. Innerhalb einer Ortschaft sind 50 Meter ausreichend, auf Landstraßen mindestens 100 Meter – hinter Bergkuppen oder Kurven auch mehr – und auf Autobahnen 150 bis 400 Meter Abstand notwendig. Tipp: Der Abstand der Leitpfosten beträgt in Deutschland 50 Meter. Hinweis: Das Warndreieck am Schluss nicht vergessen mitzunehmen.
6. Aus sicherem Abstand Hilfe verständigen
Unter keinen Umständen darf die Fahrbahn betreten werden. Sonst besteht Lebensgefahr! Ist eine Schutzplanke vorhanden, bleiben alle Fahrzeuginsassen mit angelegter Warnweste dahinter und in sicherem Abstand zum Fahrzeug. Das bedeutet auf Landstraßen mindestens 100 m entgegen der Fahrtrichtung, auf Autobahnen deutlich mehr, mindestens jedoch 150 m. Ist keine Schutzplanke vorhanden, sollten sich alle Insassen in eine Entfernung von mindestens 200 m entgegen der Fahrtrichtung und in ausreichenden Abstand zur Fahrbahn begeben. Erst dann sollte Hilfe verständigt werden.