Ermittlungen gegen Main-Kinzig-Kliniken zu Abrechnungsfragen eingestellt

Ermittlungen gegen Main-Kinzig-Kliniken zu Abrechnungsfragen eingestellt

Main-Kinzig (MKK/jkm). Wie bereits in einigen Medien zu lesen, wurde das Verfahren gegen die Main-Kinzig-Kliniken wegen strittiger Abrechnungsfragen eingestellt. Landrat Thorsten Stolz weist als Vorsitzender des Aufsichtsrates ausdrücklich darauf hin, dass die Einstellung des Verfahrens gegen die Geschäftsführung der Main-Kinzig-Kliniken durch die Staatsanwaltschat nicht im direkten Zusammenhang steht mit der Zahlung von vier Millionen Euro, die bereits 2016 erledigt war.

Hintergrund des Vorgangs war ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2015, das sich auf eine komplexe, bürokratische Auslegungsfrage bei Krankenhausabrechnungen bezog. In der Folge hatte die Geschäftsführung der Main-Kinzig-Kliniken unverzüglich veranlasst, die entsprechenden Rechnungskorrekturen aktiv einzuleiten. In der Folge wurden dann insgesamt vier Millionen Euro als Ausgleich an die Krankenkassen gezahlt. Dieser Vorgang war bereits 2016 komplett abgeschlossen. Dennoch wurde parallel von einer Krankenkasse zusätzlich Anzeige erstattet, so dass der Oberstaatsanwalt tätig werden musste.

Da sich schließlich keine zusätzlichen Fakten ergaben, wurden der Vorgang zu den Abrechnungsfragen gegen die Main-Kinzig-Kliniken und deren Geschäftsführung jetzt eingestellt. Das entsprechende offizielle Schreiben war am Mittwoch, 17. Juni, in Gelnhausen eingegangen. Kurz darauf ging eine erste Information an die Aufsichtsratsmitglieder, die am Mittwoch, 24. Juni, zu ihrer geplanten Sitzung zusammenkommen.

Landrat Thorsten Stolz verweist darauf, dass die Geschäftsführung der Main-Kinzig-Kliniken die Ermittlungen des Oberstaatsanwaltes in vollem Umfang unterstützt hat. Der damalige Aufsichtsrat war über die Angelegenheit informiert. „Somit konnte nach rund fünf Jahre diese Hängepartie insbesondere aus Blick der Geschäftsführung nun endlich zum Abschluss gebracht werden“, sagt der Landrat. Entscheidend sei dabei die Feststellung, dass keine Klage erhoben wird. Man habe sich darauf verständigt, den Vorschlag der Staatsanwaltschaft zu akzeptieren, dass der Geschäftsführer der Main-Kinzig-Kliniken GmbH als der gesetzliche Vertreter des Gesamtunternehmens eine vereinbarte Summe in Höhe von 40.000 Euro als Geldauflage zu tragen hat.

„Aus Sicht der Main-Kinzig-Kliniken ist es wesentlich, dass wir nach fünf Jahren der Ungewissheit jetzt endgültige Klarheit haben und ein Ergebnis vorliegt, mit dem wir leben können“, macht der Landrat deutlich. Für die Main-Kinzig-Kliniken ist der Gesamtvorgang damit abgeschlossen, für weitere Krankenhäuser allerdings nicht. Denn nach Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt laufen derzeit noch elf vergleichbare Verfahren in Hessen.

Share

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert