Main-Kinzig (KCA). „Die Jobcenter sind in der aktuellen Krise wesentliche Stützen der sozialstaatlichen Daseinsfürsorge“, ist Sozialdezernentin Susanne Simmler überzeugt. Der Bereich des Sozialgesetzbuches II zähle daher zu den systemkritischen Funktionen in der Verwaltung, dessen Arbeitsfähigkeit es auch in der gegenwärtigen Corona-Pandemie zu erhalten gelte. „Viele Unternehmen geraten aktuell erheblich unter Druck. Gerade sogenannte Solo-Selbstständige und kleine Betriebe sind davon bedroht, ihre Existenzgrundlage zu verlieren. Bei anderen wird möglicherweise das Kurzarbeitergeld nicht reichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Kurzum, wir rechnen in kurzer Zeit mit rund 4.800 Neuanträgen auf SGB-II-Leistungen. Zugleich sind wir darauf vorbereitet, auch mit einer zeitweise reduzierten Belegschaft alle wesentlichen Leistungen erbringen zu können.“ Aus diesem Grund hatte das KCA – im Einklang mit der Verwaltung des MKK – bereits seit dem 18. März 2020 die Kommunikation mit seinen Klientinnen und Klienten auf neue Service-Hotlines sowie zentrale E-Mail-Postfächer umgestellt. Die Telefonnummern sind an den vier regionalen Standorten werktäglich zwischen 8 und 12 Uhr besetzt. Regelmäßig aktualisierte Informationen finden sich auf der KCA-Webseite. Parallel hat das KCA die wichtigsten Fragen in einer kurzen Übersicht gebündelt, und unter anderem im CoroNetz des MKK veröffentlicht. In Notfällen bringt ein Fahrdienst kreisweit Lebensmittelgutscheine oder Bar-Schecks zu Berechtigten nach Hause. Bereits zwei Tage vorher, am 16. März, hatte der kreiseigene Maßnahme-Träger AQA (Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierungen und Ausbildungen) die laufenden Maßnahmen pausiert, um die Gesundheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu schützen. „Unsere Klientinnen und Klienten können uns weiter telefonisch, postalisch und per E-Mail erreichen, wir kümmern uns zügig um alle Anliegen von Anspruchsberechtigten“, stellt KCA-Vorstand Michael Krumbe klar. Mit Blick auf die zurückliegenden zwei Wochen zieht Krumbe ein positives Zwischenfazit. Man justiere bei der technischen Infrastruktur ständig nach und behebe kleinere Störungen zeitnah.
Schnelle und unbürokratische Hilfe dank des Sozialschutz-Paketes
Bundestag und Bundesrat haben in der letzten Woche ein weitreichendes Sozialschutz-Paket ratifiziert. Darin regelt der Gesetzgeber unter anderem Verfahrenserleichterungen für SGB-II-Neuanträge und er verlängert Bewilligungszeiträume, die zwischen dem 31. März und dem 31. August 2020 enden, automatisch um sechs Monate. Leistungsempfänger brauchen in diesem Zeitraum keinen Weitergewährungsantrag zu stellen. „Das sind gute Nachrichten sowohl für die Anspruchsberechtigten als auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter“ stellt Susanne Simmler fest. „Für uns reduziert sich der Bearbeitungsaufwand – etwa wenn wir Neuanträge prüfen. Das ist in Anbetracht des zu erwartenden Anstiegs dringend geboten“, pflichtet ihr Michael Krumbe bei. Beide weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass die nun beschlossenen Regelungen nur vorübergehenden Charakter haben.
Aktuelle Zahlen
„An dieser Stelle präsentieren und kommentieren wir monatlich die Arbeitslosenzahlen im Rechtskreis des SGB II“ erläutert Krumbe. Für die zurückliegenden Wochen sei noch keine erhebliche Eintrübung der Statistiken zu konstatieren, man erwarte aber, dass sich dies im April deutlich ändern werde. „Die Quote der Arbeitslosen nach dem SGB II hält sich voraussichtlich letztmalig auf dem niedrigen Niveau von 2,6 Prozent. Das entspricht im März 2020 exakt 5.842 Arbeitslosen im MKK“. Es gelang dem Jobcenter, im März 285 Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II betrug in diesem Zeitraum 11.581. „Wir rechnen damit, dass die Anzahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaft im Main-Kinzig-Kreis sich aufgrund der Corona-Pandemie schnell auf über 16.000 erhöhen könnte – das entspricht einem Anstieg von 40 Prozent“, prognostiziert Krumbe.
Abschließend liegt Susanne Simmler noch ein Punkt am Herzen: „Der Fokus der Öffentlichkeit liegt gegenwärtig völlig zurecht auf den mutigen und pflichtbewussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Krankenhäusern und Arztpraxen, in Apotheken und in Pflegeheimen sowie an Supermarktkassen und in Logistikzentren. Wir sind da als Sozial-Verwaltung ebenfalls in der Verantwortung. Daher ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitswesen und im öffentlichen Dienst.“