Verantwortungsvoll spazieren gehen

Verantwortungsvoll spazieren gehen

Main-Kinzig (GNA/sh). Das Wetter ist schön und die Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise erlauben immerhin Spaziergänge mit der Familie oder zu zweit. Dass dabei auch der Hund mit kommt, versteht sich von selbst. Aber Vorsicht: Während der derzeitigen Brut- und Setzzeit herrscht in den meisten Kommunen eine Anleinpflicht.

Mit dem Begriff „Brut- und Setzzeit“ ist der Zeitraum vom Frühling bis zum Frühsommer gemeint, in dem beinahe alle unsere Wildtiere Nachwuchs bekommen: Rehkitze werden geboren und aufgezogen, wiesenbrütende Vögel halten die auf den Boden gelegten Eier bis zum Schlupf warm und umsorgen danach intensiv ihre Küken, Amphibien paaren sich und laichen in Tümpeln und Flutmulden. Es versteht sich von selbst, dass die Elterntiere dazu viel Ruhe und Kraft brauchen. Aber auch die Jungtiere – ganz gleich ob Kitz oder Kiebitzküken – benötigen jetzt besonderen Schutz.

Rücksicht gefordert

In Hessen erstreckt sich die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Februar bis Juli. „In diesem Zeitraum ist insbesondere von Hundehaltern noch mehr Verantwortung und erhöhte Rücksichtnahme gefordert“, erläutert die Biologin Susanne Hufmann (GNA) die Situation. „Das betrifft grundsätzlich alle Außenbereiche, also Wiese, Wald und Flur. Die Wege sollten auf keinen Fall verlassen und Hunde unbedingt an die Leine genommen werden. Nur so ist sicherzustellen, dass etwa junge Feldhasen oder Jungvögel nicht aufgeschreckt und unnötigerweise gestresst werden. Denn das kann sie unter Umständen sogar das Leben kosten.“

Auch appelliert die Naturschützerin an Eltern. „Immer wieder müssen wir beobachten, dass Kinder und Jugendliche jetzt über Felder und Wiesen laufen, um rastende Wildvögel wie Graugänse oder Enten aufzuscheuchen. Das ist kein Spaß, denn Altvögel könnten verscheucht und die Gelege wiesenbrütender Vogelarten zertreten werden. Außerdem benötigen Vögel, die nicht hier brüten, viel Kraft für den Weiterflug und ihre Rastflächen sind inzwischen sehr rar“, so Hufmann.

Allgemeine Anleinpflicht sinnvoll

Dass eine allgemeine Anleinpflicht in Hessen während dieser sensiblen Zeit mehr als überfällig ist, darin sind sich Naturschützer einig. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten ist dies heute schon der Fall. Grundsätzlich sollten aber überall in Wiese, Wald und Flur Hunde angeleint sein. Irritierenderweise gelten in vielen Kommunen unterschiedliche Termine. Allen gemeinsam ist, dass sie freilaufenden Hunden enge Grenzen setzen. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder. Da lohnt es sich, den Hund an der Leine zu führen.


Spenden & Patenschaften helfen

Zur Unterstützung ihrer wichtigen Naturschutzarbeit bittet die Gesellschaft für Naturschutz und Auenentwicklung um Spenden auf das Konto IBAN: DE 75 5066 3699 0001 0708 00 bei der Raiffeisenbank Rodenbach (BIC: GENODEF1RDB). Als gemeinnützige Naturschutzorganisation ist die GNA berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für das Finanzamt auszustellen. Bei Angabe von Name und Adresse erhält man ab einem Betrag von 50,- Euro automatisch eine Spendenbescheinigung. Bei Beträgen darunter bittet die GNA um einen Hinweis, dass eine Bescheinigung benötigt wird. Übrigens: Auch Patenschaften helfen, die Lieblingstierart zu bewahren. Mehr Infos unter: https://www.gna-aue.de/spenden-helfen/patenschaft/.

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