NI: „Rechtswidrige Tötung einer Wölfin in der Rhön“

NI: „Rechtswidrige Tötung einer Wölfin in der Rhön“

Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage ein – erschossene Wölfin erschossen entpuppte sich im Nachhinein nicht als der gesuchte Wolf.

Hessen / Rhön (NI/gn). Die Regierung von Unterfranken/Bayern hatte eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen nach § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erlassen. Diese Ausnahmegenehmigung wurde bislang weder öffentlich bekannt gemacht, noch war sie mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. „Der Regierungspräsident wollte also offensichtlich den Abschuss eines Wolfes im Geheimen vornehmen lassen“, so die Vermutung, welche die Naturschutzinitiative (NI) in einer Pressemitteilung zum Abschuss äußert.

Wolfabschuss: Ausnahmegenehmigung ist rechtswidrig

Kurz vor dem Befristungsende der Ausnahmegenehmigung wurde eine Wölfin erschossen, die sich im Nachhinein nicht als der gesuchte Wolf entpuppte. Die Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde hat offensichtlich mit der Rechtswidrigkeit ihrer Entscheidung gerechnet und alles daran gesetzt, ihren Willen gegen das Bundesnaturschutzgesetz durchzusetzen. Ebenfalls habe sie nach Auffassung der NI gegen die europäische Habitatrichtlinie verstoßen, weil sie zumutbare Herdenschutzmaßnahmen als völlig unerheblich abtue und im Grunde gar nicht anwenden wolle. Es bestehe die Gefahr, dass die Population in der Rhön verloren gehe, so der Natur- und Umweltschutzverband.

Naturschutzinitiative (NI) reicht Klage ein

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat daher am 13. September 2024 Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht, um die Rechtswidrigkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung und das Vorgehen der Genehmigungsbehörde nachträglich feststellen zu lassen. Möglicherweise habe sich die Beklagte oder das entscheidende Personal dadurch auch strafbar gemacht. Auch dies werde die NI prüfen und weiterverfolgen.

„Vorgehen der Behörde ist inakzeptabel“

„Abgesehen davon, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Tötung einer streng geschützten Art gar nicht vorliegen und dass eine völlig unauffällige Wölfin getötet wurde, die jetzt möglicherweise ihre Jungen nicht mehr versorgen kann, können wir ein solches Verhalten einer Behörde nicht klaglos hinnehmen. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärte Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren der Naturschutzinitiative (NI).

Foto: Ingo Kühl, Wölfin mit Welpe

Share