Zuwegung für Windenergieanlagen wird nicht weiter gebaut

Zuwegung für Windenergieanlagen wird nicht weiter gebaut

Reinhardswald: Belange der Trinkwasserversorgung sind hinsichtlich des Zuwegungsausbaus laut VGH nicht vollständig ermittelt und bewertet worden.

Nordhessen / Reinhardswald (NI/hn). Mit aktuellen Beschlüssen hat der VGH Kassel zwar entschieden, dass Fällungen und Rodungen für die Zuwegung (für Windkraftanlagen) erfolgen dürfen, jedoch nicht im dortigen FFH-Gebiet „Weserhänge mit Bachläufen“. Auch weitere Arbeiten für den Wegebau hat das Gericht nicht zugelassen. Es fehle an einer forstrechtlichen Abwägung aller vorliegend entscheidungserheblichen Belange, so der Verwaltungsgerichtshof. Der Senat schreibe der Genehmigungsinhaberin ins Stammbuch, dass zunächst die Vereinbarkeit mit dem bundesrechtlichen Bodenrecht und die Belange des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der Erteilung der Waldumwandlungsgenehmigung geprüft werden müsse, so die Naturschutzinitiative (NI).

Auch die Belange der Wasserwirtschaft, also der Trinkwasserversorgung, seien hinsichtlich des Zuwegungsausbaus laut VGH nicht vollständig ermittelt und bewertet worden, teilt die NI mit.

„Einmal mehr hat sich gezeigt, dass noch lange nicht alle Fragen geklärt sind, ob die Windenergieanlagen im Reinhardwald tatsächlich errichtet werden können. Wir werden jedenfalls aus Gründen des Landschafts-, Natur- und Biodiversitätsschutzes alles dafür tun, dies zu verhindern“, so Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Zum Bild: Hier wurde an der geplanten WEA zwölf bereits eine ca. 25 Meter breite Schneise in den Reinhardswald geschlagen, um Industrieanlagen zu errichten. Diese Waldautobahn soll auf einer Länge von ca. fünf Kilometern durch den bisher unberührten Laubmischwald gebaut werden. Dies konnte die NI bislang mit ihrer Klage vor dem VGH in Kassel verhindern. Foto: Harry Neumann/NI

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