„Bundesregierung muss sich klar positionieren“

„Bundesregierung muss sich klar positionieren“

Katja Leikert informiert sich bei Evonik über praktische Auswirkungen der geplanten Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie

Hanau / Main-Kinzig (CDU/ewi). Die Europäische Union verhandelt derzeit über die Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie (IED). Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat vor, die IED-Bestimmungen für Industrie und Landwirtschaft drastisch zu verschärfen. Die Folge: Viele Betriebe würden keine Genehmigung für den Weiterbetrieb oder diese nur mit erheblichem finanziellem und bürokratischem Aufwand erhalten – das gilt auch für den Standort des Spezialchemieunternehmens Evonik im Industriepark Wolfgang in Hanau. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert tauschte sich mit Standortleiterin Kerstin Oberhaus, Renée Röske (Governmental Affairs), Peter Schottlaender, Silke Torchiani und Andreas Reinold (Bereich Umwelt und Behörden) darüber aus, was die geplante Richtlinienänderung in der Praxis für die Betroffenen bedeutet.

„Bundesregierung muss sich klar positionieren und darf nicht abwarten, was in Brüssel beschlossen wird“

Am Beispiel einer IED-Anlage vor Ort verdeutlichten die Evonik-Vertreter die Problematik. Aktuell werden in einem Abluftwäscher im industriellen Prozess entstehende Abgase mithilfe von Wasser gereinigt. Die Anlage erfüllt die Anforderungen der derzeit gültigen Technischen Anleitung Luft, die den Stand der Technik darstellt. Die EU-Kommission plant nun den Grenzwert so weit abzusenken, dass diese Technik nicht mehr ausreichen wird. Neben teuren Nachrüstungsmaßnahmen hätte diese Neuerung weitere Folgen: Eine Reinigung ist dann nur noch über eine wesentlich energieaufwändigere Abgasverbrennung zu bewerkstelligen. Neben der geringen Energieeffizienz wird dabei umweltschädliches CO2 ausgestoßen. Weitere Aspekte der IED sind die Forderung nach einem Umweltmanagementsystem und einem Transformationsplan für jede Anlage sowie die Beweislastumkehr bei schädlichen Umweltauswirkungen. Die einseitigen Forderungen zu immer niedrigeren Emissionsgrenzwerten verlagert die Problematik auch auf andere Entsorgungswege wie den Abwasser- oder Abfallpfad.  

Noch ist offen, in welchem Umfang die Richtlinie geändert wird. Der finale Grenzwert wird im Trilogverfahren in den kommenden Monaten festgelegt. Aus Sicht von Evonik sowie vielen weiteren Betroffenen aus Industrie und Landwirtschaft ist es wünschenswert, dass sich die Bundesregierung für eine größere Bandbreite der Grenzwerte und neuen Anforderungen unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen einsetzt.  

Dafür wirbt auch Katja Leikert: „Die Bundesregierung muss sich hier klar positionieren und darf nicht abwarten, was in Brüssel beschlossen wird. Wir als Union stehen zu der Entscheidung, dass Europa bis 2050 klimaneutral werden soll. Dennoch muss gewährleistet sein, dass Deutschland als Industriestandort attraktiv bleibt.“ 

Im Europäischen Parlament sind mehr als 1.700 Änderungsanträge eingegangen, die in den Ausschüssen für Umwelt und Landwirtschaft verhandelt wurden. Das Parlament muss diesen Kompromissvorschlägen zur Positionierung für das Trilogverfahren noch zustimmen. 

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