Beklebte Verkehrsschilder sind Sachbeschädigung

Beklebte Verkehrsschilder sind Sachbeschädigung

Main-Kinzig / Nidderau (HM/dc). Beklebte Verkehrsschilder sind nicht nur ein Ärgernis sondern auch Sachbeschädigung: „Leider muss vielerorts immer wieder festgestellt werden, dass Verkehrsschilder beklebt werden. Aber ganz gleich aus welchem Grund, es handelt sich trotzdem um weit mehr als nur ein Ärgernis. Das Bekleben von Verkehrszeichen kann so weit gehen, dass Verkehrsteilnehmende diese nicht mehr erkennen können. Dann spricht man auch von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Bußgelder, Schadenersatzforderungen bis hin zu Strafanzeigen sind die Folge„, erklärt Hessen Mobil in einer Pressemitteilung.

Auch im Nidderauer Stadtteil Ostheim wurden aktuell wieder Verkehrsschilder mit Aufklebern beklebt. Die betroffenen Parkhinweisschilder wurden dadurch sogar ungültig. Außerdem wurde die retroreflektierende Spezialfolie bzw. -beschichtung stark und auch dauerhaft beschädigt. Die Schilder müssen nun neu beschafft werden. Das bedeutet hohe, aber vorallem unnötige Kosten für die Steuerzahler. Die Kosten der Neubeschaffung betragen ca. 2.000 Euro, denn neben der Sonderanfertigung der Schilder müssen noch der Ab- und den Aufbau hinzugerechnet werden.

Hessen Mobil, das Straßen- und Verkehrsmangement des Landes Hessen, bittet nun die Bevölkerung um Mithilfe und erhöhte Aufmerksamkeit.

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