SPD Main-Kinzig kritisiert amerikanische Verhältnisse in Hessen

SPD Main-Kinzig kritisiert amerikanische Verhältnisse in Hessen

Main-Kinzig (SPD/mz). Mit scharfer Kritik reagiert die SPD Main-Kinzig auf die geplante Wahlkreisreform der hessischen Landesregierung. Im Zuge der Reformpläne ist vorgesehen, dass die Kommunen Wächtersbach, Gründau und Ronneburg aus dem Wahlkreis 42 Main-Kinzig III (östlicher Main-Kinzig-Kreis) in den Wahlkreis 26 Wetterau II verschoben werden. Hintergrund ist das starke Bevölkerungswachstum im prosperierenden Main-Kinzig-Kreis. Außerdem soll die Stadt Erlensee vom Wahlkreis 41 Main-Kinzig II in den Wahlkreis 40 Main-Kinzig I verschoben werden.

Landesregierung schneidet Wahlkreise nach politischer Interessenlage zu

Der Vorsitzende der SPD Main-Kinzig, Andreas Hofmann erklärt hierzu: „Die Landesregierung agiert hier nach amerikanischen Vorbild und schneidet sich Wahlkreise nach politischem Kalkül zu. Es ist kein Geheimnis, dass der Wahlkreis 42 durch die Verschiebung von Gründau, Wächtersbach und Ronneburg für die SPD tendenziell schwerer zu gewinnen ist. Hier ist eine klare politische und keine sachliche Begründung zu erkennen.“ Die SPD Main-Kinzig erneuert in diesem Zusammenhang ihre schon länger bestehende Forderung nach einem vierten Landtagswahlkreis für den Main-Kinzig-Kreis.

In Anbetracht des auch zukünftig im Main-Kinzig-Kreis zu erwartenden starken Bevölkerungswachstums und der Bestrebungen der Stadt Hanau kreisfrei zu werden, erscheine die Bildung eines neuen Wahlkreises im Main-Kinzig-Kreis als beste und sinnvollste Lösung. Hofmann: „Dies wird deutlich, wenn man sich die Zahlen genau anschaut: Hatte der Main-Kinzig-Kreis 2010 noch 407.234 Einwohner, waren es 2020 schon 421.689, ein Zuwachs von 14.455. Wird diese Steigerung auch für die zukünftige Entwicklung zu Grunde gelegt, dann wird klar, dass es sich bei der jetzt geplanten Reform bestenfalls um Stückwerk und nicht um eine nachhaltige Reform handelt. Vor allem diesem Punkt sollte aber besondere Bedeutung beigemessen werden, da auch das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Wahlkreiskontinuität als Kriterium beim Zuschnitt von Wahlkreisen anerkannt hat. Eine einheitliche Repräsentation und damit die kontinuierliche Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger eines Wahlkreises durch eine möglichst weitgehende Übereinstimmung der Wahlkreise mit den politischen Landkreisen wird für unabdingbar erachtet.

Dies ist ein weiterer Aspekt in der aktuellen Debatte. Die betroffenen Kommunen des Main-Kinzig-Kreises haben sehr wenige, eigentlich keine Anknüpfungspunkte an den Wahlkreis in der Wetterau. Dies gilt neben den öffentlichen auch für die innerparteilichen Strukturen und bedeutet im Umkehrschluss auch, dass die Zuständigkeit eines Landtagsabgeordneten des Wetteraukreises für die Kommunen Wächtersbach, Ronneburg und Gründau von den Wählerinnen und Wählern mit Verständnislosigkeit aufgenommen werden würde. „Diese ganzen Aspekte machen deutlich, dass es keine stichhaltige Argumentation der Landesregierung für das gewählte Verfahren geben kann. Es ist vielmehr so, dass die Landesregierung den einfachsten und für sie bequemsten Weg geht, aber das sind wir ja schon gewohnt“, erklärt Andreas Hofmann abschließend.

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