Stolz: „Nicht die Zeit für Feiern und Begegnungen“

Stolz: „Nicht die Zeit für Feiern und Begegnungen“

Main-Kinzig (MKK/fw). Die Kreisspitze und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 29 Kommunen haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung auf die strikten Einschränkungen hingewiesen, die auch den 1. Mai betreffen. Das Gebot der Stunde sei es, Kontakte im Privatbereich so weit es geht zu reduzieren. Insofern seien neben öffentlichen Festen und Ansammlungen „auch kleinere Lösungen wie ein Abholangebot oder ein Lieferservice durch nicht-gewerbliche Anbieter und Vereine verboten“, teilen Kreis und Kommunen mit.

„Ich kann jeden Verein verstehen, der nach Monaten der Pause und der Umsatzeinbußen gerne wieder etwas veranstalten will, und sei es nur das Signal an die eigenen Mitglieder, dass man noch da ist. Aber angesichts eines nach wie vor sehr hohen Infektionsgeschehens gibt es im Main-Kinzig-Kreis dafür keinen rechtlichen Spielraum“, erklärt Landrat Thorsten Stolz seitens des Kreisausschusses.

Harte Einschränkungen treffen auch Vereine

In den vergangenen Wochen hatten einige Vereine und Privatinitiativen sowohl beim Kreis als auch bei den Ordnungsämtern angefragt, ob sie so etwas wie „Bratwurst to go“ oder einen Bringservice organisieren dürften. Das ist nach den geltenden Verordnungen aber nicht möglich.

Ich kann den Wunsch zwar aus dem jeweiligen Blickwinkel nachvollziehen, durch kreative Ideen und Lösungen doch noch einen Weg zu finden, trotz strikter Vorgaben etwas zu veranstalten. Aber wir haben als Landkreis, Städte und Gemeinden die klaren Rahmenbedingungen zu beachten, auch im Blick auf den 1. Mai“, so Stolz.

Stefan Erb, Bürgermeister von Erlensee und Vorsitzender der Bürgermeisterkreisversammlung, sieht auch einen solidarischen Beitrag im Aussetzen solcher Angebote. „Es werden in vielen Städten und Gemeinden extrem hohe Fallzahlen gemeldet. Wir  können nicht ausschließen, dass in Kürze wieder Schulen in den Distanzunterricht wechseln. Einzelne Kitagruppen und ganze Einrichtungen mussten schon schließen. Da passt es einfach nicht, dass wir gerade im Privatbereich vor und zum 1. Mai Feiern und Begegnungen, und sei es über private Gastronomie-Angebote, großzügig zulassen. Das geht in dieser Zeit einfach nicht“, so Erb. Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky ergänzt: „Auch an einem solchen Tag geht es für uns alle darum, die Pandemie zu bekämpfen und nicht den Lockdown oder eine Notbremse, so schwer uns das allen nach nunmehr mehr als einem Jahr fällt.“

Kreisspitze und Bürgermeister rufen rund um den Maifeiertag weiterhin zur besonderen Vorsicht auf

Rechtlich betrachtet ist die Sachlage ohnehin klar. Vereinen oder ähnlichen Interessensgruppen ist es nach den Hessischen Corona-Regeln im Gegensatz zu den Gaststätten nicht erlaubt, Speisen zur Abholung oder zur Lieferung anzubieten. Bei den sogenannten „To-Go-Angeboten“ oder „Drive-In-Angeboten“ von Vereinen handelt es sich stattdessen um eine Zusammenkunft beziehungsweise Veranstaltung, die im Sinne der „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ („CoKoBeV“) nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde zulässig ist. Gastronomische Angebote von Vereinen fallen nicht unter dieses öffentliche Interesse.

Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler sieht angesichts der derzeitigen Gesamtsituation keinen Spielraum für Ausnahmegenehmigungen. „Ich weiß, dass hunderte Vereine und damit wir alle am Maifeiertag und am Vorabend Festtraditionen haben und gerne pflegen wollen. Es wird darum auch viele Menschen verständlicherweise schmerzen, dass genau das auch in diesem Jahr nicht möglich ist“, so die Erste Kreisbeigeordnete. „Wir brauchen aber Vorsicht und Rücksicht in allen Bereichen, das gilt auch ganz allgemein, abseits des Feiertagswochenendes. Priorität hat der Schutz des medizinischen Bereichs und sensibler Bereiche wie Pflege, Bildung und Betreuung. Viele Kontakte wiederum bedeuten ein höheres Ansteckungsrisiko, gerade bei einem ohnehin schon sehr verbreiteten, intensiven Infektionsgeschehen, das die Gesundheitsämter und Krankenhäuser enorm fordert. In diesem Sinne bitten wir um Verständnis, dass Veranstaltungen jenseits der Grundversorgung nicht zulässig sind und nicht genehmigt werden können.“

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