Nach Fehler: Neubeantragen eines Wahlscheins möglich

Nach Fehler: Neubeantragen eines Wahlscheins möglich

Gelnhausen (GN/ew). Beim Versand der Briefwahlunterlagen in Gelnhausen am 18. und 19. Februar ist ein Fehler unterlaufen. Zum Teil wurde den Wahlunterlagen kein roter Stimmzettelumschlag für den ebenfalls roten Stimmzettel der Kreiswahl beigefügt. Der betroffene Wählerkreis erhält umgehend den fehlenden Stimmzettelumschlag nachgesandt. Personen, die bereits gewählt und die Unterlagen ohne den roten Stimmzettelumschlag versendet haben, können beim Wahlamt einen neuen Wahlschein mit Wahlunterlagen beantragen. Der ursprüngliche Walschein wird dann für ungültig erklärt und es werden komplett neue Unterlagen (inklusive Gemeinde-/Ortsbeiratswahl) versandt.

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