Große Koalition einigt sich auf Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und Wahlrechtsreform

Große Koalition einigt sich auf Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und Wahlrechtsreform

Berlin / Main-Kinzig (CDU/mr). In dieser Woche kamen die Spitzen von Union und SPD zum Ende der parlamentarischen Sommerpause zum Koalitionsausschuss im Bundeskanzleramt zusammen. Im Zentrum der über achtstündigen Verhandlungen stand neben der Verlängerung von finanziellen Hilfen zur Begrenzung der gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronavirus-Pandemie auch die Reformierung des Wahlrechts.

Mit Blick auf die andauernde Pandemie haben CDU, CSU und SPD sich auf ein Corona-Paket geeinigt, das neben der Verlängerung und Verbesserung bestehender Maßnahmen auch neue Regelungen umfasst. Zu den verlängerten Programmen zählt unter anderem das Kurzarbeitergeld, dessen Bezugsdauer für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate – längstens bis zum 31.12.2021 – verlängert wird. Zusätzliche Entlastung erfahren die betroffenen Betriebe durch die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30.06.2021. „Als Union war es uns ein wichtiges Anliegen, die aus diesen Maßnahmen resultierenden Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit nicht in Form höherer Sozialbeiträge an den Steuerzahler weiterzugeben. Stattdessen decken wir diese Kosten durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt“, betont der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber.

Weitere Maßnahmen, die bis zum 31.12.2020 verlängert werden sollen, umfassen neben der Verlängerung der Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe außerdem die Lockerungen beim Insolvenzrecht, den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme sowie die Fortführung der sogenannten Akuthilfe Pflege, die Menschen, die Corona-bedingt Angehörige pflegen, durch das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld vorübergehend finanziell entlastet.

Neu festgehalten wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld. Angesichts der Pandemie stehen Gesetzlich Versicherten für 2020 wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Während das Kinderkrankengeld für Elternpaare für jeweils fünf weitere Tage gewährt wird, steigt der Anspruch für Alleinerziehende um zusätzliche zehn Tage.

Besonders erfreut zeigt sich Tauber über die Einigung beim Wahlrecht: „Um die Größe des Parlaments dauerhaft zu reduzieren, werden in einem ersten Schritt bereits ab kommendem Jahr nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen, sondern teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet. In einem zweiten Schritt wird die Anzahl der Wahlkreise bis zur Bundestagswahl 2025 von 299 auf 280 reduziert werden.“

Der Bundestagsabgeordnete betont: „Mit dieser Einigung, die viele angesichts der teilweise weit auseinanderliegenden Positionen der Parteien wohl nicht mehr für möglich gehalten haben, lösen wir ein wichtiges Versprechen ein. Ich bin froh, dass die Vorschläge der Unionsfraktion in weiten Teilen Eingang in den nun gefundenen Kompromiss erhalten haben und es uns gemeinsam gelungen ist, die Weichen für einen kleineren Bundestag zu stellen.“

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