Nachtragshaushalt beschlossen / Dr. Tauber: „Der Pandemie wirksam begegnen“

Nachtragshaushalt beschlossen / Dr. Tauber: „Der Pandemie wirksam begegnen“

Berlin / Main-Kinzig (CDU/sa). Im Rahmen der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause beschloss der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag den Zweiten Nachtragshaushalt 2020, der das durch die Große Koalition geschnürte Konjunkturpaket zur Wiederbelebung der Wirtschaft haushalterisch umsetzt. Der Haushalt erreicht in der Folge einen Umfang von 509 Milliarden Euro und sieht eine Nettokreditaufnahme des Bundes von 217,8 Mrd. Euro für die kommenden Jahre vor.

Zum Vergleich: Die bisherige Rekord-Neuverschuldung lag bei 44 Mrd. Euro im Jahr 2010 während der internationalen Finanzkrise. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt steigt die Gesamtschuldenlast Deutschlands von aktuell 60 Prozent der Wirtschaftsleistung auf voraussichtlich circa 77 Prozent. „Als Union fühlen wir uns der Nachhaltigkeit unserer Staatsfinanzen verpflichtet. Seit 2014 haben wir keine neuen Schulden zu Lasten der jungen Generation gemacht. Nun aber stellt die Covid19-Pandemie uns vor die größte Herausforderung seit Bestehen der Bundesrepublik. Angesichts erheblicher Mehrausgaben zur Stärkung des Gesundheitssystems und der Stützung bedrohter Unternehmen, Freiberufler und Selbstständiger auf der einen sowie einbrechender Steuereinnahmen auf der anderen Seite, müssen wir neue Schulden machen, um das dringend benötigte Konjunkturprogramm zu finanzieren. Die Kreditaufnahme ist dank unserer Politik der soliden Finanzen der vergangenen Jahre möglich. Bei der Schuldenaufnahme profitieren wir davon, dass unser Land weltweit als „sicherer Hafen“ gilt und nur sehr geringe Zinsen zahlen muss“, betont der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber.

Der Zweite Nachtragshaushalt ergänzt den im März durch den Bundestag verabschiedeten ersten Nachtragshaushalt und ermöglicht eine Reihe von zusätzlichen stabilisierende Ausgaben. Dazu zählen neben der befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer und dem Kinderbonus – Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam um rund 24 Mrd. Euro entlasten – auch Ausgaben in Höhe von 25 Mrd. Euro für die Existenzsicherung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Außerdem sind 1,5 Mrd. Euro für den Ausbau von Ganztagsschulen und 500 Mio. Euro für den Kita-Ausbau vorgesehen. Um die Investitions- und Handlungsfähigkeit der Länder und Kommunen zu sichern, erhalten diese Unterstützung für ihre verminderten Gewerbesteuereinnahmen (6,1 Mrd. Euro) und bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (2,5 Mrd. Euro). Gesundheitsfonds und Pflegeversicherung erhalten zur Stabilisierung der Beiträge insgesamt 5,3 Mrd. Euro. Möglich sind diese Mehrausgaben nur dank einer Ausnahme von der im Grundgesetz festgeschriebenen Schuldenbremse, der die Mehrheit der Abgeordneten angesichts dieser außergewöhnlichen Notsituation zustimmte.   

„Wir stellen diese umfangreichen Mittel bereit, um unsere Wirtschaft zu stabilisieren, weiterhin Betriebe und Arbeitsplätze zu retten und Länder und Kommunen so gut wie möglich zu entlasten. Klar ist aber: Als Unionsfraktion sind uns solide Finanzen auch weiterhin ein wichtiges Anliegen. Die aufgenommenen Kredite werden wir im Rahmen eines Tilgungsplans ab dem Jahr 2023 zurückzahlen, um schnellstmöglich zur ‚Schwarzen Null‘ zurückkehren, denn ein ausgeglichener Haushalt gehört, genau wie Zukunftsinvestitionen, zu unserer Verantwortung gegenüber Folgegenerationen“, so Tauber.

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