Reul (CDU): „Die Hessen erwarten eine starke, handlungsfähige Regierung“

Reul (CDU): „Die Hessen erwarten eine starke, handlungsfähige Regierung“

Wiesbaden / Main-Kinzig (CDU/mk). Anlässlich der ersten Lesung zur Änderung des Art. 141-Gesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Michael Reul (im Wortlaut):

„Für die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag ist die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse ein hohes Gut. In den vergangenen Jahren war es uns möglich, die Neuverschuldung stetig abzubauen und sogar Altschulden zurückzuzahlen. Es ist daher nicht in unserem Sinne, die Schuldenbremse aufzuweichen oder gar abzuschaffen. Es gilt auch weiterhin, dass ein strukturelles Neuverschuldungsverbot in der Hessischen Verfassung steht. Solche strukturellen Schulden dürfen weiterhin nur in einem Katastrophenfall oder einer Notsituation aufgenommen werden. Dazu muss es einen Abbaupfad für diese Kredite geben.
In den letzten Wochen haben wir feststellen müssen, dass die bisherige Hürde der 2/3-Mehrheit für die Feststellung dieser Notsituation die Opposition dazu verleiten kann, die Regierung zu blockieren. Was die Menschen in Hessen jedoch jetzt benötigen ist keine Blockadepolitik sondern eine Regierung, die schnell und kraftvoll agieren kann. Die Menschen benötigen Planungssicherheit, nicht nur für ein paar Wochen, sondern für einen langfristigen Zeitraum.
Diese Planungssicherheit bieten wir mit dem Sondervermögen, welches viele Maßnahmen enthält, die den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den Kommunen helfen, besser durch die Krise zu kommen. Um die nötigen Kredite dafür aufzunehmen ist, jedoch die Feststellung des Ausnahmefalls mit 2/3-Mehrheit nach dem sogenannten Art. 141 Gesetz nötig. Hier verweigern sich die Oppositionsparteien im Hessischen Landtag. Und das, obwohl eigentlich Einigkeit darüber besteht, dass ein solcher Ausnahmefall vorliegt.
Es geht der Opposition jedoch schlicht darum das Sondervermögen zu verhindern. Wenn es nach dem Willen der Opposition geht, würden wir daher jedes Quartal über einen neuen Nachtragshaushalt verhandeln müssen und enden im „Klein-Klein“. Das ist jedoch der falsche Weg und hat mit der erwähnten Planungssicherheit nichts zu tun.
Um den Menschen jetzt helfen zu können, ist es erforderlich das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse dahingehend zu ändern, dass die Kreditermächtigung mit einer einfachen Mehrheit möglich ist. Es geht um Verantwortung und nicht um Blockade.
Wir als CDU haben jahrelang bewiesen, dass wir mit Geld umgehen können. Wir werden auch weiterhin sorgsam mit den Steuergeldern der Menschen und Unternehmen wirtschaften und arbeiten hart daran, die Vorgaben der Schuldenbremse, die nach wie vor Gültigkeit haben, wieder ohne Erklärung des Ausnahmefalls einzuhalten. Im Sinne einer generationengerechten Politik sind wir das den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.“

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