Anmeldungen für den Kindersommer 2020 – unter Vorbehalt

Anmeldungen für den Kindersommer 2020 – unter Vorbehalt

Gelnhausen (GN/ew). Kann der Kindersommer der Stadt Gelnhausen vom 20. bis 25. Juli stattfinden? Da diese Frage in der Corona-Krise derzeit niemand mit Sicherheit beantworten kann, haben sich Bürgermeister Daniel Christian Glöckner und das Organisationsteam entschieden, Anmeldungen für den diesjährigen Kindersommer unter Vorbehalt entgegenzunehmen. „Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie entwickelt, hoffen aber, dass wir den Mädchen und Jungen aus Gelnhausen in den Sommerferien ein paar unbeschwerte Tage mit einem kreativen, spannenden und abwechslungsreichen Programm bieten können“, so Bürgermeister Daniel Christian Glöckner. Die Vorbereitungen laufen und: „Das Organisationsteam wird gemeinsam mit Heike Schmidt, Abteilungsleiterin Kinderbetreuung, Familie und Seniorenarbeit, ein Sicherheitskonzept erarbeiten, in dem gesundheitspolitische und ordnungsrechtliche Auflagen Niederschlag finden und Gruppengrößen, Hygienestandards etc. geregelt werden. Geplante Aktivitäten müssen den neuen Umständen angepasst werden.“ Die Stadt behalte sich das Recht vor, den Kindersommer entsprechend aktueller Entwicklungen auch noch kurzfristig abzusagen. „Die Gesundheit geht vor“, so der Rathauschef. In diesem Fall werde der Teilnehmerbeitrag natürlich zurückerstattet.

Das Rathaus ist derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Deshalb findet die Anmeldung für den Kindersommer ab Montag, 20. April, ab 7.30 Uhr per Telefon unter der Rufnummer 06051 830-305 oder per E-Mail unter s.funfack@gelnhausen.de statt. Ab Montag kann das entsprechende Anmeldeformular auch von der Homepage der Stadt Gelnhausen heruntergeladen und ausgefüllt an die Stadtverwaltung gesandt werden. Am Kindersommer können Mädchen und Jungen zwischen sechs und zwölf Jahren teilnehmen. Erziehungsberechtigte müssen in diesem Jahr allerdings folgendes beachten: Aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Masernschutzgesetzes, das am 1. März in Kraft getreten ist, müssen alle Kinder, die am Kindersommer 2020 teilnehmen möchten, bei der Anmeldung einen Nachweis darüber erbringen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Eine Kopie des Impfausweises ist ausreichend, sofern die Impf-Bestätigung dem anzumeldenden Kind damit zweifelsfrei zuzuordnen ist.

Share

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert