Unterricht mit Vorsicht und geänderten Regelungen

Unterricht mit Vorsicht und geänderten Regelungen

Main-Kinzig (MKK/jkm). Das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr hat die Schulen zum Start des neuen Schuljahres über das geänderte Vorgehen nach den Sommerferien informiert. Das Land Hessen hatte hierzu in den vergangenen Tagen die neuen Regeln in einem Erlass verfasst, die für die Schulen geänderte Quarantänemaßnahmen vorsehen. 

Wir alle haben im Sinne unserer Kinder natürlich das Ziel, den Unterricht in Präsenz soweit irgend möglich stattfinden zu lassen. Wenn wir eines gelernt haben sollten, dann dass Schule mehr ist als Wissensvermittlung und unsere Schüler und Schülerinnen wieder mehr Alltag brauchen. Darauf liegt unsere Priorität“, erklärt Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler gemeinsam mit Schuldezernent Winfried Ottmann.

Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr informiert Schulen über Abläufe

Die neuen Regeln in Hessen sehen vor, dass künftig im Falle einer nachgewiesenen Infektion nicht mehr automatisch die komplette Schulklasse in Quarantäne muss. „Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, das Staatliche Schulamt und die Schulleitungen sind deshalb in engem Austausch, um für die nächsten Tage alle neuen Regelungen so umzusetzen, dass der Schulbetrieb möglichst reibungslos und auch bei einzelnen Quarantänefällen funktionieren wird“, erklären Simmler und Ottmann. Der Landkreis beginnt ebenfalls in dieser Woche mit der flächendeckenden Installation von Lüftungsgeräten vorrangig in Grundschulen und weiterführenden Schulen der fünften und sechsten Klassen, die jedoch nur gemeinsam mit allen anderen Vorsichtsmaßnahmen und den geltenden Hygiene- und Lüftungsregeln einen Beitrag zur Verringerung des Risikos darstellen können.

Besondere Maßnahmen gelten während der ersten zwei Wochen im neuen Schuljahr: Maskenpflicht auch am Sitzplatz sowie Testungen dreimal pro Woche in der Schule. Sollte innerhalb dieser Zeit eine Infektion per PCR-Test bestätigt werden, sieht der Landkreis derzeit – natürlich in Beachtung der individuellen Situation und im Einklang mit der Erlasslage in Hessen – vor, die unmittelbaren Sitznachbarn weiterhin am Unterricht teilnehmen zu lassen. „Das Masketragen sowie die Lüftungsregelungen in den Klassenzimmern vermindern deutlich das Infektionsrisiko im nahen Umfeld.

Es besteht daher nicht generell die Notwendigkeit, die Schüler und Schülerinnen automatisch nach Hause zu schicken“, erläutert Christoph Höhn, kommissarischer Leiter des Sachgebiets Hygiene und Umweltmedizin und neuer Leiter  des Teams Schule im Landkreis. Dr. Wolfgang Lenz, Leiter des Amts für Gesundheit und Gefahrenabwehr, versichert: „Natürlich erfolgt sofort eine umfangreiche und individuelle Situationsermittlung von unserer Seite rund um den Indexfall und seine Kontakte und dann können individuelle Entscheidungen getroffen werden. Aber DEN Standardfall gibt es eben nicht. Wir sind auf die Mitarbeit, auf die Auskunft der Lehrkräfte sowie der Schüler und Schülerinnen und der Schulleitungen angewiesen, um genau entscheiden zu können und so wenig Eingriffe wie notwendig zu veranlassen.“ Sollte ein Fall aufgetreten sein, werden außerdem in den folgenden zwei Wochen die Lehrkräfte und der gesamte Klassenverband täglich getestet, um Entwicklungen direkt zu erkennen. 

Der Quarantäne-Zeitraum beträgt 14 Tage, kann aber vorzeitig enden. Ein positiv auf das Coronavirus getesteter Schüler oder eine Schülerin darf sich ab dem siebten Tag nach Feststellung des positiven Testergebnisses per PCR testen lassen. Bei einem negativen Ergebnis endet die Isolation. Ist ein Schüler oder eine Schülerin enge Kontaktperson eines Infizierten, ist ab dem fünften Tag der Absonderung eine Freitestung möglich. Muss sich ein Schulkind absondern, da es im privaten Umfeld Kontakt zu einer mit dem SarsCoV-2 infizierten Person hatte, kann ab dem zehnten Tag ein PCR-Test gemacht werden.

Installation der Luftfilteranlagen beginnt

„Zur Vermeidung von Infektionen in Schulen ist es besonders wichtig, immer das Gesamtpaket an Maßnahmen zu berücksichtigen“, betont Dr. Wolfgang Lenz. „Dazu gehören die Abstands- und Hygienemaßnahmen, die Wegeführung im Gebäude, trotz Luftfiltern das regelmäßige Stoßlüften und natürlich das Impfen.“

Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler ergänzt: „Wir haben deshalb unser Impfangebot sehr flexibel gestaltet: Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren können täglich zwischen 11 und 18 Uhr im Impfzentrum in Begleitung eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Auch unsere Impfbusse, die auf ihren Touren verschiedene Städte und Gemeinden anfahren, bieten Impfungen ab 12 Jahren an – wohnortnah und unkompliziert. Wir raten dringend dazu, die Zeit bis zum Herbst zu nutzen und sich jetzt noch eine Schutzimpfung zu holen, die sicher vor einem schweren Verlauf einer Covid-Erkrankung schützt.“ Auch werden in den kommenden Tagen gemeinsam mit den Schulen sowie dem Staatlichen Schulamt weitere Impfangebote gemacht werden, wo gewünscht. Christoph Höhn erläutert: „Geimpfte und Genesene haben bei einem Infektionsfall in der Klasse den Vorteil, dass sie von den darauffolgenden täglichen Testungen und den vielleicht notwendigen Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind.“

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