Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH zur Verkehrswende im ÖPNV: Ausstoß von Treibhausgasen verringern und die Luftqualität verbessern.
Main-Kinzig (KVG/bk). Die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KVG) hat die Ergebnisse ihrer umfassenden Studie „Alternative Antriebe im straßengebundenen ÖPNV im Main-Kinzig-Kreis“ vorgestellt. Die Untersuchung beleuchtet die Möglichkeiten und Vorteile alternativer, emissionsfreier Antriebstechniken im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der Busverkehr basiert derzeit noch fast ausschließlich auf dem Einsatz von Dieselfahrzeugen. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, die Luftqualität zu verbessern und die Lärmbelastung zu reduzieren.
Die neue Gesetzgebung verpflichtet die Aufgabenträger, bei Neuvergaben von Verkehrsleistungen im ÖPNV verbindliche Beschaffungsquoten für saubere und emissionsfreie Busse zu erfüllen. Diese Quoten sind gestaffelt und sollen über alle Linienbündel hinweg kumuliert betrachtet werden.
Die mit Bundesmitteln über Projektträger Jülich geförderten Studie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) „Alternative Antriebe im straßengebundenen ÖPNV im Main-Kinzig-Kreis“ wurde parallel zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (2022 – 2023) und auf Grundlage des Leitbildes Mobilität (2021) erstellt. Im Rahmen dieser Studie wurden wesentliche Leistungspakete durch die beauftragten Gutachter PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC) aus Frankfurt a. M. in Zusammenarbeit mit der European Electrical Bus Company GmbH (eebc) erarbeitet. Die Studie zeigt die technischen Möglichkeiten und die aktuelle Förderlandschaft für den Einsatz alternativer Antriebsformen im straßengebundenen ÖPNV auf. Zudem wurden die aktuellen Verkehre im Main-Kinzig-Kreis auf ihre Umstellungspotenziale hin untersucht und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen.
Die Studie vergleicht die Wirtschaftlichkeit der beiden Hauptantriebsformen – Batterie und Wasserstoff – und hebt hervor, dass die Reichweiten von Batteriebussen durch die in den vergangenen Jahren verbesserte Technik erheblich gestiegen sind. Die Ergebnisse zeigen, dass die gesetzlichen Beschaffungsquoten mit den vorhandenen umstellungsfähigen Fahrzeugumläufen problemlos erfüllt werden können.
„Die Ergebnisse der Studie liefern uns eine hervorragende Grundlage für die zukünftige Vergabestrategie unseres Kreises. Besonders der batterieelektrische Antrieb hat sich als die bevorzugte Technik herausgestellt. Dies wird es uns ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und unseren öffentlichen Nahverkehr nachhaltig zu transformieren,“ lobt Kreisbeigeordneter und KVG-Aufsichtsratsvorsitzender Jannik Marquart.
KVG-Geschäftsführer Rüdiger Krenkel ergänzt: „Die Herausforderungen liegen vor allem in der Verfügbarkeit und im Ausbau der notwendigen Netzinfrastruktur zur notwendigen Energieversorgung. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung identifiziert das System „Wasserstoff“ dabei als sehr kostspielig. Sie ist gegenüber der „Batterie“ rund doppelt so teuer, da sowohl die Investitionen als auch der laufende Betrieb mit jeweils sehr hohen Kosten verbunden sind.“
Die KVG arbeitet nun an einer Umsetzungsstrategie, die nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sondern auch die Transformation des lokalen ÖPNV zu einem klimaneutralen System vorantreibt. Die bevorstehenden Entscheidungen zur Neuvergabe mehrerer Linienbündel werden entscheidend für die künftige Ausrichtung des ÖPNV im Main-Kinzig-Kreis sein.
Zum Thema:
Der europäische Gesetzgeber hat mit der Richtlinie 2019/1161 – auch als Clean Vehicles Directive (CVD) bekannt – klare Vorgaben beschlossen, wie in den nächsten Jahren das Ziel der Klimaneutralität im ÖPNV erreicht werden soll. In Deutschland wurde im Jahr 2021 mit dem SaubereFahrzeugBeschaffungsGesetz (SaubFahrzeugBeschG) das nationale Recht geschaffen, welches verbindliche Beschaffungsquoten vorgibt, bis wann welche Quoten im ÖPNV umzusetzen sind. Während im ersten Referenzzeitraum bis 31. 12. 2025 45 Prozent der Fahrzeuge über einen sauberen bzw. 22,5 Prozent davon über einen emissionsfreien Antrieb verfügen müssen, wird die Quote im zweiten Referenzzeitraum ab dem 1. 1. 2026 auf 65 Prozent für saubere bzw. 32,5 Prozent für emissionsfreie Fahrzeuge steigen. Das gesetzlich beschlossene Aus für Verbrenner soll EU-weit ab 2035 in Kraft treten.
Als emissionsfrei gelten dabei Antriebe, bei denen keine Schadstoffe in seine unmittelbare Umgebung abgegeben werden. Hierzu zählen neben dem batterieelektrischen Antrieb auch wasserstoffbetriebene Fahrzeuge (entweder als Brennstoffzelle oder mit Wasserstofftank). Andere Antriebsformen, wie z.B. Erdgas- oder LPG-Gas-betriebene Fahrzeuge zählen dabei nicht als emissionsfrei, da bei der Erzeugung der Antriebskraft fossile Brennstoffe verwendet und verbrannt werden.