U25-Reform abgesagt: Erleichterung bei Susanne Simmler

U25-Reform abgesagt: Erleichterung bei Susanne Simmler

Befürchtete Änderungen kommen nicht – Erleichterung macht sich auch beim Kommunalen Center für Arbeit.

Main-Kinzig (MKK/fw). „Die Entscheidung der Bundesregierung ist eine sehr gute für die berufliche Qualifizierung und individuelle Unterstützung junger Menschen“, erklärt Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler, nachdem Berlin nun davon absieht, die Betreuung von Menschen unter 25 Jahren (U25) von den Jobcentern zu den Arbeitsagenturen zu verlagern.

Der Main-Kinzig-Kreis zeigt sich erleichtert, dass weiterhin die kommunalen Jobcenter zuständig sind und mit ihnen die Netzwerke der Förderung, Betreuung und Ausbildung ihre Arbeit fortsetzen können. „Dieses Zusammenspiel, diese feingliedrige Unterstützung, ist etabliert, erfolgreich und eben nicht per Federstrich zu ersetzen. Insofern freuen wir uns, dass diese Argumente, die wir gemeinsam mit den vielen anderen Optionskommunen in Deutschland und Arbeitsmarktfachleuten vorgetragen haben, letztlich Gehör gefunden haben“, so Simmler.

Der Entscheidung von dieser Woche waren Überlegungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorausgegangen, die U25-Zuständigkeit von den Jobcentern zur Agentur für Arbeit zu verlagern. Formal wäre dies mit einer Gesetzesänderung möglich gewesen, wonach die Qualifizierung, Förderung und Integration der Zielgruppe „U25“ nicht mehr im Bereich des Sozialgesetzbuchs II (SGB II), sondern künftig im Bereich des Sozialgesetzbuchs III gelegen hätte. Die Leistungsgewährung des Bürgergeldes wäre im SGB II verblieben und hätte eine zusätzliche Schnittstelle verursacht. Damit einhergegangen wäre eine Verlagerung der Kosten in die Sozialversicherung – als vorrangiges Ziel zur Entlastung des Bundeshaushalts. Die Kosten wären dann von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu tragen gewesen. „Viel gravierender wären die Folgeschäden in der Infrastruktur der Jobvermittlung und bei der Unterstützung junger Menschen gewesen“, verdeutlicht Simmler. „Ganz oft liegen vielfältige Probleme zugrunde, weshalb ein junger Mensch eine Ausbildung abbricht oder keinen Schulabschluss besitzt. Da braucht es nicht nur Expertise im Feld der Jobvermittlung, sondern auch auf vielen anderen Feldern.“

Die Gegenargumente hatten vor wenigen Wochen die Sozialdezernentinnen und -dezernenten aus ganz Hessen in einem Papier pointiert, „im Einklang mit den Beschlusslagen und Erklärungen des Deutschen Landkreistages sowie des Präsidiums des Hessischen Landkreistages“. Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Marian Zachow, Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises Marburg-Biedenkopf, hatten diese Positionen persönlich in Berlin vorgetragen. Parallel dazu hatten die Optionskommunen unter den heimischen Abgeordneten für eine Fortsetzung der bestehenden Struktur geworben, auch im Main-Kinzig-Kreis. In den vergangenen Wochen hatten zahlreiche Gespräche an den KCA-Standorten in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern, aber ebenso bei der kreiseigenen Gesellschaft für Ausbildung, Qualifizierung Arbeit (AQA). „Ich danke allen, die sich in die Diskussion eingeschaltet und mit unserer Position auseinandergesetzt haben. Gemeinsam haben wir diesen beachtlichen Erfolg erzielt“, sagt Simmler. „Wir werden den Rückenwind nutzen und unsere Kräfte fokussieren, jedem und jeder, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, ein Angebot zu machen und dazu eng mit der Agentur für Arbeit zusammenzuarbeiten.“

Erleichterung macht sich auch beim Kommunalen Center für Arbeit (KCA) breit. Die KCA-Vorstände Beate Langhammer und Gregor Hartsuiker erklärten, dass die Entscheidung „nicht nur den Fortbestand der kommunalen Jobcenter und ihrer Kooperationspartner“ sichere. „Wir haben in den vergangenen Jahren Orientierungs- und Qualifizierungsprogramme auf den Weg gebracht, die auf die Bedarfe sowohl der jungen Menschen als auch der regionalen Unternehmen feinabgestimmt waren. Wir konnten eine sehr engmaschige Betreuung und Förderung gewährleisten, die oft erst die Basis für die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung war. Daran dürfen wir inhaltlich anknüpfen. Das bringt die nötige Planungssicherheit für alle Beteiligten“, so Hartsuiker und Langhammer.

Statt der angekündigten U25-Reform prüft die Bundesregierung nun den Wechsel anderer Zuständigkeiten, etwa für die berufliche Weiterbildung und Rehabilitanden im Bürgergeldbezug. „Wir bleiben an diesen Stellen wachsam und werden uns inhaltlich einschalten, wo rein finanzielle Motive und kein sozial- und arbeitsmarktpolitischer Gewinn zu erwarten sind. Aber auf jeden Fall sind wir fürs Erste zufrieden, dass die befürchteten Änderungen so nicht kommen“, so Simmler.

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