Schütze erschießt eine Junge führende Füchsin bei Rotenburg/Fulda

Schütze erschießt eine Junge führende Füchsin bei Rotenburg/Fulda

Naturschutzinitiative e.V. (NI) stellt Strafantrag

Hessen / Rotenburg (NI/rdik). Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat gegen einen Schützen, dessen Identität dem Verband bekannt ist, Strafantrag gestellt, weil dieser am 18. Mai 2023 gegen 6.15 Uhr bei der Gemeinde Baumbach im Kreis Hersfeld-Rotenburg eine Füchsin erschoss, die offensichtlich Junge führte. Es sei davon auszugehen, dass es sich um einen Jäger handele, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der NI.

Ein Zeuge, ein regionaler Naturfotograf, fotografierte früh morgens bei Baumbach eine Füchsin, als er plötzlich bemerkte, dass ein Schütze mit seinem Fahrzeug am Straßenrand erschien, auf die Füchsin mit seinem Gewehr anlegte und das Tier erschoss. „Wer gegen diesen „Elterntierschutz“ genannten Grundsatz verstößt, begeht eine Straftat. Nach dem Bundesjagdgesetz dürfen Altfüchse darüber hinaus auf keinen Fall erlegt werden, wenn Sie zur Aufzucht der Jungtiere notwendig sind. Die auf einem der NI vorliegenden Bild gezeigte Fähe war ein Elterntier, die für ihre Welpen auf Maussuche war“, erklärten Roland Dilchert und Ingo Kühl, Länder- und Fachbeiräte der NI in Hessen.

Das Tier sei kurz nach der Fotoaufnahme erschossen worden, so die beiden Verbandsvertreter. Nach § 22 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) dürfen in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden, teilt die Naturschutzinitiative (NI) mit. Die Strafvorschriften sehen für eine solche Tat nach § 38 des BJagdG einen Strafrahmen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Nach der Hessischen Jagdverordnung (HagdV) dürfen Füchse vom 1. März bis einschließlich 14. August nicht geschossen werden

Hinzu komme, dass nach der Hessischen Jagdverordnung (HagdV) Füchse vom 1. März bis einschließlich 14. August nicht geschossen werden dürften. Ein Jäger aus dem angrenzenden Stölzinger Gebirge, der ebenfalls Naturfotograf ist, hatte das Tier tags zuvor auch noch gesehen und kann bestätigen, dass die Füchsin offensichtlich Junge führte. Dies belegen auch die der NI vorliegenden Fotos des Tieres, wo das Gesäuge deutlich zu erkennen sei.

Die Füchsin hatte keinerlei Krankheitszeichen erkennen lassen, im Gegenteil, beim Beute jagen wirkte sie putzmunter und war sehr erfolgreich. Es ist davon auszugehen, dass die zurückgebliebenen Jungfüchse im Bau jetzt nicht mehr versorgt werden und grausam verhungern müssen“, erklärten R. Dilchert und I. Kühl.

Als Naturschutzverband sehen wir uns verpflichtet, eine solche Tat den Strafverfolgungsbehörden, der zuständigen Jagdbehörde und auch dem Landesjagdverband zu melden, um einem solchen Verhalten zukünftig entgegenzuwirken. Sollte es sich tatsächlich um einen Jäger handeln, muss diesem umgehend der Jagdschein und die Berechtigung zum Führen von Waffen entzogen werden“, betonte auch Harry Neumann, hessischer Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Zum Bild: Füchsin mit Gesäuge kurz vor ihrem Tod, Foto: Joachim Wagner

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