Testpflicht entfällt, Maskenpflicht für Besuche in Kliniken bleibt

Testpflicht entfällt, Maskenpflicht für Besuche in Kliniken bleibt

Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr stellt Corona-Berichterstattung im Einklang mit den bundesweiten Lockerungen bis auf Weiteres ein

Main-Kinzig (MKK/fw). Mit dem 1. März sind bundesweit und damit auch in Hessen und dem Main-Kinzig-Kreis fast alle Corona-Regeln weggefallen. Bis zum 7. April sieht das Infektionsschutzgesetz des Bundes lediglich noch für Besucherinnen und Besuchern von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine FFP2-Maskenpflicht vor, ebenso für den Besuch von Arztpraxen etc. Keine FFP2-Maskenpflicht besteht hingegen für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen. Darüber hinaus sieht die Coronavirus-Testverordnung des Bundes seit 1. März auch keine Testpflicht mehr vor. Es ist auch nicht mehr möglich, sich kostenlos testen zu lassen, der Bund übernimmt die Kosten hierfür nicht mehr.

Bei einem positiven Testergebnis müssen sich Betroffene schon seit 23. November nicht mehr selbst isolieren. Sie haben jedoch die Verpflichtung, andere Menschen, die nicht im eigenen Haushalt leben, fünf Tage lang durch das Tragen einer geeigneten Maske zu schützen. Das gilt bei Treffen in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn dort der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Es wird empfohlen, die Maske solange zu tragen, bis 48 Stunden lang keine Symptome mehr auftreten. Ein Tätigkeits- und Betretungsverbot gilt weiterhin für Menschen, die in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen arbeiten oder in Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten. Es wird empfohlen, innerhalb von zehn Tagen nach dem positiven Test erst dann wieder zur Arbeit zu erscheinen, wenn seit 48 Stunden keine Symptome mehr feststellbar sind. Eine Freitestung ist jedoch nicht mehr erforderlich.

Trotz dieser weitgehenden bundesweiten Lockerungen bei den Coronabestimmungen können Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen vor Ort von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und selbstständig entscheiden, ob schärfere Regelungen für ihre Einrichtung sinnvoll und nötig sind. Hier empfiehlt es sich, auf den betreffenden Homepages direkt nachzuschauen, welche Regelungen jeweils gelten. Weitere Informationen zum Thema Corona finden Interessierte auf der Seite des Landes Hessen unter https://hessen.de/handeln/corona-in-hessen.

Vor dem Hintergrund dieser Lockerungen beziehungsweise auch dem Wegfall der Testpflicht beendet das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr seine wöchentlichen Meldungen zum Corona-Sachstand bis auf Weiteres. Aktuell liegt die Sieben-Tages-Inzidenz bei 203 (Vorwoche: 187). Die Gesamtzahl der positiv auf das Corona-Virus getesteten Menschen im Main-Kinzig-Kreis erhöht sich auf 206.396. Auf den Covid-Stationen liegen 77 Personen (Vorwoche: 79). Davon wird eine Person intensivmedizinisch behandelt.  Insgesamt 1087 Personen sind im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben.

Tagesaktuelle Zahlen für den Main-Kinzig-Kreis und für Hessen sind unter anderem im Corona-Dashboard des Robert-Koch-Instituts auf corona.rki.de abrufbar.

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