BGL/FWG: Bauverpflichtung für PV-Anlagen

BGL/FWG: Bauverpflichtung für PV-Anlagen

Wo: Im neuen Gewerbegebiet „Am Weinberg II“ in Lützelhausen

Linsengericht (BGL/FWG/hb). Die Gemeindevertretung Linsengericht hat in ihrer Sitzung am 3. März 2022 den Aufstellungsbeschluss für die zwölfte Flächennutzungsplanänderung gefasst und im Parallelverfahren die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Weinberg II“ im Ortsteil Lützelhausen beschlossen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Neuordnung als Gewerbegebiet zugeführt werden. Es ist eine Gewerbefläche von ca. 6,7 ha geplant. Aus den bisherigen landwirtschaftlichen Nutzflächen will die Gemeinde Linsengericht ein weiteres Gewerbegebiet entwickeln.

Mit unserem Antrag eine Bauverpflichtung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der neu entstehenden Gebäude den zukünftigen Erwerbern aufzuerlegen, verfolgen wir das Ziel den Ausbau der erneuerbaren Energien in Linsengericht zu stärken“, so Ruben Hundhausen Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Energieplanung.

Auch möchten wir erreichen, dass in Linsengericht möglichst keine Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, sondern auf neuen und bestehenden Gebäuden errichtet werden“, so Mark Trageser, der die Bürgerliste/FWG Linsengericht im Ausschuss Umwelt, Agrar, Forst und Tourismus vertritt.

Zum Bild, von links: Heinz Breitenbach, Mark Trageser, Dirk Seybold und Ruben Hundhausen. Foto: FWG

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