Am Wochenende 107 neue Covid-19-Fälle

Am Wochenende 107 neue Covid-19-Fälle

Main-Kinzig (MKK/jkm). Das Kreisgesundheitsamt hat für das Wochenende 107 neue laborbestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet, 42 Personen werden als genesen eingestuft. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Main-Kinzig-Kreis liegt damit über 150.

Von den Neuinfektionen betroffen sind auch die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auf dem Areal Sportsfield Housing in Hanau und mehrere Schulen, darunter die Hohe Landesschule, die Theodor-Heuss-Schule und die Otto-Hahn-Schule (alle Hanau). Die Infektionen fanden auch diesmal nicht innerhalb der betreffenden Einrichtungen statt.

Ab Montag, 2. November, greift die neue Landesverordnung mit nahezu identischen Regelungen wie nach der Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises. Aus diesem Grund wird der Kreis seine Anordnungen zu den Kontaktbeschränkungen aufheben beziehungsweise werden diese durch die Landesregelungen ersetzt. Entsprechend der Vorgaben aus Wiesbaden sind dann unter anderem nur noch Treffen mit maximal zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt.

„Die nun landesweit gültigen Anordnungen bestätigen uns, dass unsere schon vorab für den Main-Kinzig-Kreis beschlossenen Einschränkungen richtig waren. Wir begrüßen die nun einheitlichen Regelungen, sie vereinfachen es den Bürgerinnen und Bürgern, sich zurechtzufinden“, sagt Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler. Die Landesregierung hat unter anderem erweiterte Vorgaben zum Tragen von Masken, zu Reiserückkehrern sowie zu politischen Zusammenkünften beschlossen. So sind Gemeindevertretersitzungen und Stadtverordnetenversammlungen erlaubt wie auch Parteiveranstaltungen, wenn diese zur Listenaufstellung z.B. für die Kommunalwahlen in 2021 notwendig sind.

Zu beachten ist auch die ergänzte Regelung zur Quarantäne. Denn ab Montag gilt, dass sich alle Personen bei einem positiven Corona-Tests unmittelbar in Quarantäne begeben müssen. Dies gilt ab dem Vorliegen des Testergebnisses, auch wenn die förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes noch nicht erfolgt ist. Die positiv getestete Person ist ebenfalls verpflichtet, sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen. Dies sollte im Main-Kinzig Kreis über das Formular in unter www.mkk.de/coronetz erfolgen.

Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand lebt, muss sich nach der neuen Verordnungslage ebenfalls unmittelbar in zweiwöchige Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt wird die Kontaktpersonenermittlung sowie die Nachverfolgung und alle notwendigen weiteren Schritte dann in Abstimmung mit den betroffenen Personen vornehmen.

Für die Zeit der Quarantäne muss der Arbeitgeber den Netto-Verdienstausfall weiterzahlen. Der Arbeitgeber erhält diese Aufwendungen vom Land ersetzt. Selbständige erhalten eine Direktzahlung vom Land. Anträge sind in beiden Fällen über www.ifsg-online.de an das Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.

In der aktuellen Corona-Statistik für den Main-Kinzig-Kreis musste ein bereits gemeldeter Fall aus Brachttal gestrichen werden. Seit Beginn der Pandemie haben sich nun schon 2769 Menschen aus dem Main-Kinzig-Kreis nachweislich mit dem SarsCoV-2-Virus infiziert, es gibt 1241 „aktive“ Fälle und 1474 Menschen haben die akute Infektion überstanden. Es werden 26 Menschen stationär behandelt. Im Zusammenhang mit Covid-19 sind 54 Personen aus dem Main-Kinzig-Kreis gestorben.

Die von den 107 Neuinfektionen betroffenen Menschen wohnen in: Hanau (49), Maintal (8), Erlensee (6), Nidderau (6), Bad Soden-Salmünster (5), Wächtersbach (5), Rodenbach (3), Bruchköbel (3), Großkrotzenburg (3), Gründau (3), Bad Orb (2), Gelnhausen (2), Flörsbachtal (2), Steinau (2), Jossgrund (2), Langenselbold (2), Freigericht, Neuberg, Niederdorfelden und Schöneck. 

Die genauen Regelungen finden sich immer auch auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises, die nach Vorlage der detaillierten Bestimmungen kurzfristig angepasst und aktualisiert wird.

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