Kreis erinnert: Anträge zum Agrarumweltprogramm bis 15. Mai abgeben

Kreis erinnert: Anträge zum Agrarumweltprogramm bis 15. Mai abgeben

Main-Kinzig (MKK/jkm). Besondere Zeiten erfordern ein verstärktes Miteinander. Dieses Miteinander spiegelt sich in der aktuellen Antragsannahme für landwirtschaftliche Förderungen im Main-Kinzig-Kreis wider. Viele landwirtschaftliche Betriebe sind auf Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen angewiesen, um ihre Existenz zu sichern und einen Ausgleich für niedrige Erzeugerpreise zu erhalten. „Die Pandemie durch das Covid-19-Virus zeigt uns in allen Bereichen, wie wichtig es ist, vor Ort zu produzieren, um Abhängigkeiten möglichst zu vermeiden. Die heimisch produzierten Lebensmittel durch die Landwirte gehören dazu“, sagt Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler.

Durch ihre Teilnahme an Agrarumweltprogrammen leisten landwirtschaftlichen Betriebe auch einen großen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der Biodiversität. Diese gesellschaftliche Leistung ist mit einem höheren Bewirtschaftungsaufwand verbunden und wird entsprechend vergütet. Bis zum 15. Mai müssen die landwirtschaftlichen Betriebe ihren Agrarantrag beim Landwirtschaftsamt abgeben. Für etwa 1.350 antragstellende Betriebe, die im Main-Kinzig-Kreis rund 47.000 Hektar bewirtschaften, werden über 18 Millionen Euro an Förderung ausgezahlt.

In den Jahren vorher waren es die landwirtschaftlichen Betriebe gewohnt, ihren Agrarantrag direkt mit entsprechender Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landwirtschaftsamtes abzugeben. Dieses Verfahren musste in diesem Jahr bis jetzt aufgrund der Covid-19-Pandemie entfallen. Seit Mitte März ist die Kreisverwaltung für Publikumsverkehr geschlossen. Hier haben sich aber die landwirtschaftlichen Betriebe und das Landwirtschaftsamt des MKK gut arrangiert. Die Anträge werden von den landwirtschaftlichen Betrieben zuhause bearbeitet, Nachfragen und Probleme gemeinsam mit dem Landwirtschaftsamt telefonisch oder per Mail gelöst, so dass der Antrag fristgestellt gestellt werden konnte.

Auch für Betriebe, die sich mit der digitalen Antragsstellung schwer tun, hat der Landwirtschaftsamt Lösungen parat. „Es wird kein Betrieb im Stich gelassen. Alle landwirtschaftlichen Betriebe werden in diesen besonderen Zeiten unterstützt, damit die Agraranträge fristgerecht gestellt und die notwendigen Fördergelder ausgezahlt werden können. Nur gemeinsam kommen wir durch diese Krisenzeiten“, versichert die zuständige Dezernentin, Susanne Simmler.

Seit dem 4. Mai öffnet die Kreisverwaltung schrittweise für den Publikumsverkehr, allerdings unter strengen Auflagen. So ist das Tragen eines Mundschutzes bei Betreten des Dienstgebäudes und während des Termins unentbehrlich. Diese Öffnung für Termine bietet dem Landwirtschaftsamt die Option, kurzfristige Probleme schnell zu lösen. Aufgrund der strengen Auflagen stehen aber nur begrenzt Termine zu Verfügung. Daher sollten die Anträge in der Regel, wie bisher, zuhause bearbeitet und dann per Post oder per Mail dem Landwirtschaftsamt zugesandt werden. „Weitergehende Fragen werden bilateral mit den Betrieben besprochen und gelöst, so schaffen wir das gemeinsam“, sagt die Erste Kreisbeigeordnete.

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