Gesundheitsamt rät zu besonderer Vorsicht bei länger nicht genutzten Trinkwasserleitungen

Gesundheitsamt rät zu besonderer Vorsicht bei länger nicht genutzten Trinkwasserleitungen

Main-Kinzig (MKK/fw). Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation werden Trinkwasserinstallationen in Betrieben, Gebäuden oder auch Wohnungseinheiten mitunter weniger oder gar nicht mehr genutzt. Die Versorgungsleitungen sind während dieser Stillstandzeiten mit Wasser befüllt, das aber über einen langen Zeitraum nicht durchfließt. Dadurch entstehen hygienische Probleme sowohl für die Trinkwasserinstallation selbst als auch für das Trinkwasser, etwa durch die Vermehrung von Mikroorganismen. Da Trinkwasserinstallationen mit dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz verbunden sind, kann auch die öffentliche Wasserbeschaffenheit negativ beeinflusst werden. Dementsprechend empfiehlt das Gesundheitsamt, das Trinkwasser, die Trinkwasserinstallationen und die öffentliche Wasserversorgung nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu schützen.

Betreiber, Inhaber oder Nutzer einer Trinkwasserinstallation, die zeitweise nicht mehr genutzt werden kann, sind verpflichtet

– entweder den „bestimmungsgemäßen Betrieb“ der Trinkwasserinstallation sicherstellen

– oder die Trinkwasserinstallation vorübergehend stilllegen.

Der bestimmungsgemäße Betrieb ist sichergestellt, wenn das Trinkwasser in allen Leitungen mindestens einmal pro Woche, besser alle drei Tage vollständig ausgetauscht wird. Dafür sind alle Wasserhähne, Duschen, Toiletten und sonstigen Anschlüsse einer Trinkwasserinstallation ausreichend lange zu öffnen und zu spülen. Dabei sollte sowohl das Kaltwasser als auch das Warmwasser in den Leitungen abfließen.

Wenn der bestimmungsgemäße Betrieb nicht sichergestellt werden kann, ist die Trinkwasserinstallation vorübergehend stillzulegen. Dafür ist die Hauptabsperrarmatur am Hausanschluss abzusperren und die Trinkwasserinstallation im befüllten Zustand zu belassen. Sofern nur Teile eines Gebäudes oder einer Wohneinheit von einer Stilllegung betroffen sind, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung abzusperren. Für die Wiederinbetriebnahme ist die Absperrarmatur wieder zu öffnen und alle Anschlüsse sind ausgiebig zu spülen, sowohl mit Kaltwasser als auch mit Warmwasser. Dabei ist beim Spülen des Warmwassersystems darauf zu achten, keinen Wasserdampf einzuatmen.

Von einer Entleerung der Trinkwasserinstallation rät das Gesundheitsamt ab. Dadurch könnten auch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Leitungen eingetragen werden. Sollte die Trinkwasserinstallation dennoch entleert oder länger als sechs Monate im befüllten Zustand belassen worden sein, ist für eine sichere Inbetriebnahme ein Fachinstallationsunternehmen zu beauftragen.

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