Gelnhausen (GN/ew). Um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise für die Eltern etwas abzumildern, hat der Gelnhäuser Magistrat beschlossen, die Beiträge für die Kinderbetreuungsgebühren und die Essenspauschale für den Monat April 2020 auszusetzen, um die betreuungsfreie Zeit zwischen dem 16. März und dem 17. April 2020 auszugleichen.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen – Krippenhaus, Kitas und Betreuungsschule – nur für eine Notbetreuung für Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, geöffnet.
“Für viele Eltern geht die Corona-Krise mit starken finanziellen Einbußen beispielsweise durch den Bezug von Kurzarbeitergeld oder den kompletten Wegfall von Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit einher. Der Magistrat und ich sehen die Beitragsaussetzung dabei als Mittel der gesamtgesellschaftlichen Unterstützung, die die Barbarossastadt Gelnhausen leisten kann”, so Bürgermeister Daniel Christian Glöckner zum Beschluss, den der Magistrat am Donnerstag getroffen hat. Die Regelung gelte auch für die Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung seien. Der Einzug der Betreuungsgebühren und das Essensgeld wird für den Monat April 2020 ausgesetzt. “Wir werden sehen, wie sich die Lage entwickelt und der Magistrat wird zu gegebener Zeit entscheiden, ob die Aussetzungsfrist verlängert wird”, so Glöckner.