Nach Intervention von Landräten, Oberbürgermeistern, Kliniken und Krankenhausgesellschaft: Gesundheitsminister Spahn bessert Gesetzentwurf nach

Nach Intervention von Landräten, Oberbürgermeistern, Kliniken und Krankenhausgesellschaft: Gesundheitsminister Spahn bessert Gesetzentwurf nach

Gelnhausen / Main-Kinzig / Hessen. Landrat und Krankenhausdezernent Thorsten Stolz hat die kurzfristigen Nachbesserungen des Bundesgesundheitsministers an seinem Gesetzesentwurf zur Sicherung der Krankenhausfinanzierung begrüßt. „Es ist gut, dass Spahn aufgrund der starken Proteste vieler Landräte, Oberbürgermeister, Kliniken vor Ort, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bürgerschaft nachgebessert hat. Hier hat sich unser gemeinsamer Einsatz gelohnt“, sagt Thorsten Stolz. Als am Samstag der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser hinsichtlich der Bewältigung der Corona-Pandemie veröffentlicht wurde, ging ein Entsetzen durch die Krankenhauslandschaft. Während Spahn noch vor wenigen Tagen ein „What-ever-it-takes“-Versprechen gab, um die Kliniken in dieser außergewöhnlichen Situation von Bürokratie und übermäßigen finanziellen Herausforderungen zu entlasten, sah die Realität am Samstag ganz anders aus: Dieser Gesetzentwurf hätte den Krankenhäusern nicht im Ansatz geholfen; im Gegenteil, sie wären binnen kürzester Zeit zahlungsunfähig geworden.

Das Bundesgesundheitsministerium lenkte ein. Seit Montag liegt nun der neue Entwurf vor. „Ich bin froh, dass es hier zu einer schnellen Nachbesserung kam“, sagt Landrat Thorsten Stolz, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der Main-Kinzig-Kliniken ist: „Tatsächlich gibt es im neuen Gesetzentwurf Änderungen, die den Krankenhäusern helfen.“ So betrifft die zentrale Nachbesserung die aufgestockte „Freihaltepauschale“. Hierbei geht es um eine dringend benötigte finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser, die seit über einer Woche auf alle planbaren Eingriffe verzichten, um die Kapazitäten für noch kommende Corona-Patienten freizuhalten.

Dieter Bartsch, Geschäftsführer der Main-Kinzig-Kliniken, erläutert: „Diese überarbeitete Regelung ist für die Kliniken von großer Bedeutung, um die wirtschaftliche Stabilität in diesem kritischen Ausnahmezustand zu sichern. Den Krankenhäusern sind durch die Absage der planbaren Eingriffe Erlöse weggebrochen. So dient die Freihaltepauschale vor allem der Liquiditätssicherung der Kliniken. Und damit der Vergütung der Ärzte und Pflegekräfte zum Monatsende.“ Eine weitere wichtige Verbesserung ist die Pauschale zur Pflegekostenfinanzierung. Diese können nach dem neuen Gesetzentwurf Kliniken mit nachweisbar höheren Pflegepersonalkosten nun geltend machen. Dadurch muss nicht, wie zunächst vom Ministerium vorgesehen, kompliziert mit den Krankenkassen verhandelt und spitz abgerechnet werden. „Diese Regelung ist gut, muss aber unbedingt bereits ab 1. April umgesetzt werden und nicht erst ab Mai, wie aktuell im Gesetzt vorgesehen ist“, betont Bartsch.

Außerdem sei, so Landrat Stolz, der erhöhte Investitionszuschuss bei zusätzlichen Intensivbetten positiv zu bewerten: „Für ein zusätzlich eingerichtetes Intensivbett muss man etwa 80.000 Euro kalkulieren. Der Zuschuss wurde im zweiten Gesetzentwurf von 30.000 auf 50.000 erhöht. Darüber hinaus räumt man den Krankenhäusern die Möglichkeit ein, die übrigen Kosten bei den Ländern geltend machen zu können. Das ist gut und wichtig.“ Die Main-Kinzig-Kliniken werden von heute 15 auf 33 Beatmungs- bzw. Intensivplätze erweitern. Nachbesserungsbedarf sieht Bartsch allerdings bei dem Thema Materialkosten: „Die Krankenhäuser müssen sich den deutlich gestiegenen Materialkosten beugen, um genügend Schutzausrüstung für die Mitarbeiter vorhalten zu können.“ Doch es sei Irrsinn, wie sich laut Geschäftsführer die Preise in den letzten Wochen entwickelt haben. „Sicherheitsmasken, die wir bei infektiösen Patienten dringend brauchen, um unsere Mitarbeiter zu schützen – sogenannte FFP2-Masken – kosten normalerweise 0,62 Euro pro Stück. Zuletzt haben wir bis zu 8,50 Euro pro Stück bezahlt.“ Dass der aktualisierte Gesetzentwurf nun einen Zuschlag von 50 Euro pro Patient für Schutzkleidung etc. vorsieht, sei zwar nett, aber doch eher ein Tropfen auf dem heißen Stein. „Schließlich brauchen wir pro Patientenkontakt eine Maske. Da ist man am Tag schnell bei zwölf und mehr Masken“, zählt Bartsch. Und Landrat Thorsten Stolz ergänzt: „Die Beschaffung und Finanzierung von Schutzkleidung ist auf allen Ebenen ein Thema, das auch durch Bundes- und Landesunterstützung gelöst werden muss. Hier ist dringend Unterstützung, nicht nur für die Krankenhäuser, sondern beispielsweise auch für Arztpraxen, die Pflege und den öffentlichen Gesundheitsdienst notwendig.“

Eine weitere Neuerung ist die Gründung eines Fachbeirats, der zunächst bis zum 30. Juni prüfen soll, ob Regelungen verändert werden müssen, um die Stabilität der Krankenhäuser zu sichern. Bartsch: „Die Erfahrungen vom Wochenende zeigen, wie wichtig es ist, dass Praktiker bei einem Gesetzentwurf vor Ort angehört werden und damit essentielle Maßnahmen in die politische Willensbildung mit einfließen können.“ Der Beirat erfülle genau diesen Zweck. Auch Stolz begrüßt den Einsatz des Beirats: „In dieser dynamischen Situation ist es äußerst wichtig, dass es eine solche Instanz gibt, die die Maßnahmen kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls eine Anpassung an die sich entwickelnden Umstände empfiehlt.“ Doch Bartsch warnt ausdrücklich, es helfe alles nichts, wenn der Beirat dann nicht gehört würde. In diesem Punkt sind sich Landrat und Geschäftsführer einig: „Die Krankenhaus-Mitarbeiter geben alles. Dabei müssen sie von der Bundes- und Landespolitik uneingeschränkt unterstützt werden.“

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