Main-Kinzig. Nach eingehender Prüfung und Diskussion im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft wurde bereits im November die Anschaffung einer mobilen Schlachtanlage durch den Main-Kinzig-Kreis mit großer Mehrheit abgelehnt. Wie Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann informiert, können sich interessierte Betriebe jedoch mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen, um das Vorhaben in eigener Verantwortung zu verfolgen.
Im vergangenen Sommer hatte die Fraktion der Grünen im Kreistag den Antrag eingebracht, die Anschaffung einer mobilen Schlachtanlage im Main-Kinzig-Kreis zu prüfen. Dazu sollte der Kreisausschuss verschiedene Fachleute aus dem Veterinäramt, des Amtes für Umwelt, Naturschutz und ländlichem Raum, des Kreisbauernverbandes, des Projekts „Extrawurst“ und des Regierungspräsidiums Darmstadt in den Fachausschuss einladen. In dieser Runde wurden dann die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erörtert.
So muss eine mobile Schlachtanlage zwingend ein Teil eines EU-zugelassenen Schlachtbetriebes sein, sie kann nicht separat betrieben werden. Darüber hinaus müssen hohe Hygienestandards eingehalten werden. Auch muss der entsprechende Schlachtbetrieb innerhalb von 45 Minuten erreicht sein, damit das Tier nach einer Stunde zerlegt ist. „Diesen Ablauf in der Praxis rechtskonform umzusetzen, ist nicht nur sehr schwierig, sondern auch personal- und kostenintensiv. Zudem schränkt dies den Aktionsradius der mobilen Schlachtanlage deutlich ein“, erläuterte Amtstierarzt Dr. Stefan Rockett. Diese Einschätzungen bestätigte auch Dr. Kristin Merl vom Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde.
Vor diesem Hintergrund sieht auch der Kreisbauernverband Main-Kinzig keine realistische Möglichkeit, diese Idee weiter zu verfolgen, bestätigte der Vorsitzende Mark Trageser im Rahmen der Gesprächsrunde. Aus den genannten Gründen kann auch der Main-Kinzig-Kreis nicht als Betreiber fungieren, wie Kreisbeigeordneter Ottmann ergänzte. Auch werde der Main-Kinzig-Kreis keine Mittel für dieses Projekt bereitstellen. Interessierte EU-zugelassene Schlachtbetriebe könnten auch eigenständig eine solche Anlage beschaffen und sich zuvor über den Kreisbauernverband und das Veterinäramt informieren.