Das offizielle Mitteilungsblatt der Stadt Bad Orb – seit mehr als 25 Jahren.
Bad Orb (red). Das Mitteilungsblatt erscheint jeweils am ersten Samstag im Monat und kann kostenlos im Rathaus der Stadt Bad Orb, Bürgerservice / Information und an weiteren Auslagestellen abgeholt werden.
Hinweis: Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen rechtsverbindlich auf der Internetseite der Stadt Bad Orb unter www.bad-orb.de und im Bauleitverfahren in der „Gelnhäuser Neue Zeitung“. Die rechtsverbindlichen Einladungen zu den Sitzungen der städtischen Gremien erfolgen durch Aushang in den Bekanntmachungskästen.
Hinweis: Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen rechtsverbindlich auf der Internetseite der Stadt Bad Orb unter www.bad-orb.de und im Bauleitverfahren in der „Gelnhäuser Neue Zeitung“. Die rechtsverbindlichen Einladungen zu den Sitzungen der städtischen Gremien erfolgen durch Aushang in den Bekanntmachungskästen.