SPD: Grundsteuerreform nicht zulasten der Bürger

SPD: Grundsteuerreform nicht zulasten der Bürger

Wächtersbacher Sozialdemokraten sprechen sich für Steuersenkung aus – „Hebesätze für die Grundsteuer senken“.

Wächtersbach (SPD/hk). Die Reform der Grundsteuer bewegt die Menschen in Wächtersbach, wie sich zuletzt bei der Bürgerversammlung in Wittgenborn gezeigt hat. Die SPD-Fraktion nimmt diese Sorgen sehr ernst und macht deutlich: Nach dem Willen der Sozialdemokraten sollen die Hebesätze für die Grundsteuer wieder abgesenkt werden, die Stadt soll durch die Reform keine Mehreinnahmen auf Kosten der Bürger erzielen. Diese Meinung hatte die SPD bereits durch einen Antrag im Juli 2023 vertreten. Damit dies allerdings umgesetzt werden kann, müsse jedoch auch die hessische Landesregierung in die Pflicht genommen, und die Städte und Gemeinden ausreichend finanziell ausgestattet werden.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für alle Städte und Gemeinden. Wichtige Infrastruktur wie Kindergärten, Gemeinschaftshäuser oder Schwimmbäder ließen sich ohne diese Einnahmen kaum erhalten oder erneuern. Seit 2018 ist jedoch klar, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist und reformiert werden muss. Hessen hat sich dabei für das Flächen-Faktor-Verfahren entschieden. Dies bedeutet, dass die Größe und die Lage eines Grundstücks entscheidend für den neuen Steuermessbetrag sind.

Dadurch steht auch schon jetzt fest, dass einige Bürger zukünftig mehr, andere weniger Grundsteuer zahlen werden müssen. „Als Kommunalpolitiker haben wir keinen Einfluss darauf, wie sich der neue Messbetrag für die einzelnen Grundstückseigentümer auswirkt“, erklärt der Vorsitzende der SPD-Stadtverordnetenfraktion Harald Krügel. Jedoch könne man über die Hebesätze darüber entscheiden, welche Grundsteuereinnahmen die Stadt insgesamt zu verzeichnen habe. „Wir haben uns schon im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, dass die Grundsteuer in Wächtersbach „aufkommensneutral“ sein soll – also das die Gesamteinnahmen nach der Reform in Summe nicht höher sind als vor der Reform“, betont Krügel. „Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Inflation ist dies ein notwendiger Schritt.“

„Damit diese Steuersenkung allerdings im kommenden Jahr auch umgesetzt werden kann, muss auch das Land Hessen seine Pflicht erfüllen und die Städte und Gemeinden ausreichend finanzieren“, ergänzt der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Jan Frederik Beyer.

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