Über die Dorfordnung in Altenhaßlau im 14. Jahrhundert

Über die Dorfordnung in Altenhaßlau im 14. Jahrhundert

Dr. Gerrit Himmelsbach berichtete über Regeln aus der damaligen Zeit beim Heimat- und Geschichtsverein Linsengericht.

Linsengericht (GHL/hb). Bei der jüngsten Monatsversammlung des Heimat- und Geschichtsvereins Linsengericht in der Zehntscheune in Altenhaßlau referierte Dr. Gerrit Himmelsbach vom Unterfränkischen Institut für Kulturlandschaftsforschung an der Universität Würzburg über die Dorfordnung Altenhaßlau im 14. Jahrhundert. „Es braucht Regeln, wenn man miteinander auskommen will. Damit jeder Bescheid weiß, wurde auf dem Dorf mindestens einmal im Jahr Recht gesprochen. Dabei wurde öffentlich kundgetan, was vor Ort galt und wie man sich korrekt zu verhalten hatte. Seit dem Mittelalter wurde dieses Recht aufgeschrieben, meistens von der Dorfherrschaft, aber manchmal auch auf Anregung der Ortsbewohner. „Nachbarn“, wie man sie damals nannte. Etwa 50 Dorfordnungen sind aus dem Spessart bekannt – die Themen waren damals so aktuell wie heute“, mit diesen Worten stimmte Dr. Gerrit Himmelsbach die über 40 Besucher auf seinen eineinhalb stündigen Vortrag ein.

Dr. Himmelsbach erläuterte zunächst die Bedeutung der Bezeichnungen Weistum und Dorfordnung. Früher wurden die Rechtssätze mündlich in Erinnerung gehalten und an den festen Gerichtstagen von den Richtern auswendig vorgetragen (früheres germanisches Recht). Dann begann man in den sogenannten Weistümern das innerhalb einer Gemeinschaft entstandene Gewohnheitsrecht schriftlich festzuhalten.

Das war eine Sammlung vieler verschiedener Urteile. In diesen Dorfordnungen waren etliche unterschiedliche Rechte und Pflichten geregelt, die jedoch von Region zu Region unterschiedlich sein konnten. Zu bestimmten Zeiten wurde in den Dörfern Gericht gehalten. Hier waren zuständig der Schultheiß und die Schöffen.

Nach diesen allgemeinen Informationen ging der Referent konkret auf die Dorfordnung für Altenhaßlau von 1461 ein. Sie umfasste 26 Regelungen, u.a. die Anzahl der Schweine, die in der Waldmast gehalten werden durften, die Erbenregelungen, Regelungen für Verpachtung, Holzrechte und Schafordnung.

Dr. Gerrit Himmelsbach bekam nach seinem Vortrag, der durch die ein oder andere Anekdote aufgelockert wurde, viel Applaus von den Mitgliedern des Heimat- und Geschichtsvereins Linsengericht und den Gästen. Der Vorsitzende Heinz Breitenbach bedankte sich zum Schluss der Monatsversammlung mit einem Exemplar der Linsengerichter Geschichtsblätter 2022 und einer Broschüre über Linsengericht in alten Ansichten.

Zum Bild: Veinsvorsitzender Heinz Breitenbach und Dr. Gerrit Himmelsbach (rechts).

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