Schnell zusammen gefasst – und Dank KI nicht ganz perfekt
- Wir begrüßen auch, dass die Gerichte die Genehmigungsbehörden verpflichten, europäisches Recht in den Artikeln 14 und 16 der FFH-Richtlinie bei der Erteilung von Abschussgenehmigungen zu berücksichtigen“, erklärten Ingo Kühl und Gabriele Neumann.
- „Durch einen fraglichen Eingriff mit der Waffe in die komplexe Rudelstruktur wird diese zerstört, was wiederum zu erhöhten Rissen führen wird, weil erfahrene Leittiere nicht mehr vorhanden sind“, so Ingo Kühl, selbst Jäger und Länder- und Fachbeirat der Naturschutzinitiative e.
Wolfsdebatte muss die Region im Lahn-Dill Kreis nicht spalten – für Schafe, Ziegen und Gatterwild besteht landesweite Antrags-Berechtigung.
Hessen (NI/red). Da Angriffe durch Wölfe extreme Schmerzen und qualvolle Verletzungen für Weidetiere bedeuten, ist der präventive Herdenschutz eine tierschutzrechtliche Pflicht, um dieser Schadensvermeidung nachzukommen. Denn nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Tierhalter sind rechtlich verpflichtet, ihre Tiere angemessen zu ernähren, zu pflegen, zu schützen und verhaltensgerecht unterzubringen.
Im deutschen Tierschutzrecht wird unter „Herdenschutz“ ein Bündel aus präventiven Maßnahmen zusammengefasst, um Nutztiere vor Beutegreifern – wie z.B. dem Wolf – zu schützen und gleichzeitig das Wohlbefinden der eingesetzten Schutztiere zu garantieren.
Durch eine Kombination von Herdenschutzmaßnahmen, je nach Situation aus elektrifiziertem Zaun mit Untergrabenschutz, Herdenschutzhunden, Pferchen und Ställen, können die meisten Übergriffe verhindert werden.
Wissenschaftlicher Erkenntnisstand: Herdenschutz wirkt überall
„Überall kann geschützt werden! Elektrozäune gibt es nicht nur beim Wolf. Es geht auch nicht darum, dass ein gesamtes Gelände eingezäunt sein muss. Es genügt eine Fläche, auf der die Weidetiere ein paar Tage zu fressen haben, dann wird der Zaun versetzt und die abgefressene Fläche kann sich wieder erholen. So wandern viele Weidetiere über größere zusammenhängende Flächen. Auch wenn es mit Arbeit verbunden ist: Wer Weidetiere in einem Wolfsgebiet weiden lässt, ist nach dem Tierschutzgesetzt verpflichtet, den notwendigen Schutz auch umzusetzen. Wenn die Weidetiere fachgerecht geschützt werden und der wissenschaftliche Erkenntnisstand beachtet wird, vermeidet dies die in Teilen der Presse behauptete Spaltung einer Region“.
„Das Abschießen von Wölfen führt hingegen zum Gegenteil:“
„Durch einen fraglichen Eingriff mit der Waffe in die komplexe Rudelstruktur wird diese zerstört, was wiederum zu erhöhten Rissen führen wird, weil erfahrene Leittiere nicht mehr vorhanden sind“, so Ingo Kühl, selbst Jäger und Länder- und Fachbeirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Hessen.
Hessen unterstützt den Herdenschutz
Das Land Hessen unterstützt den Herdenschutz durch eine Kombination aus finanziellen Zuschüssen für Schutzmaßnahmen, kostenlosen Beratungen und finanziellem Schadenersatz bei Wolfsübergriffen.
Zentrale Förderelemente im Überblick
In Wolfspräventionsgebieten werden primär Flächen innerhalb der ausgewiesenen Präventionsgebiete gefördert. Auch außerhalb dieser Gebiete ist eine Förderung nach bestätigten Wolfsübergriffen möglich (Ereignisgebiete). Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Zäune, mobiler Zaunbau (bis zu 1.230 €/km für Schafe/Ziegen, 620 €/km für Rinder) und feststehende Zäune (bis zu 235 €/km).
Für Schafe, Ziegen und Gatterwild besteht eine landesweite Berechtigung, …
… Anträge zu stellen. Für Rinder, Pferde und Hausesel muss ein bestätigter Wolfsübergriff oder ein Standort in einem festgelegten Ereignisgebiet vorliegen. Die „Entnahme“ von Wölfen ist im hessischen Wolfsmanagementplan vorgesehen, den das Landwirtschaftsministerium Ende Juni 2026 veröffentlichte. Parallel dazu hatte eine Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel als obere Jagdbehörde des Bundeslandes festgehalten, dass in der laufenden Jagdzeit bis Ende Oktober zwei Jungwölfe in Greifenstein geschossen werden dürfen.
In Hessen, wo es gerade einmal drei Wolfsrudel gibt, dürfen 40 Prozent der Wolfskinder (Welpen) abgeschossen werden. „Dies ist nicht nur ethisch untragbar und verantwortungslos, sondern der Beginn eines neuen Ausrottungsfeldzugs gegen Wölfe“, erklärte Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren der Naturschutzinitiative e.V. (NI). Denn hinzu komme die natürliche Jungensterblichkeit bei Wölfen, die ca. 50 Prozent betrage, so die Wolfsexpertin.
Diese Abschussgenehmigung wurde vom Verwaltungsgericht Kassel …
… am 3. Juli 2026 aufgrund der Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gestoppt und die aufschiebende Wirkung der gegen die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. Juni 2026 am 3. Juli 2026 erhobenen Klage vorläufig bis zu einer abschließenden Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag des Antragstellers wieder hergestellt.
„In den bisherigen Klageverfahren der NI nach dem neuen Bundesjagdgesetz …
… bestätigen die Gerichte, dass der von der NI geforderte Herdenschutz unverzichtbar ist. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass Herdenschutz wirksam ist und Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere weitgehend verhindert. Wir fordern daher alle Weidetierhalter auf, ihre Tiere nach den aktuellen Empfehlungen und Möglichkeiten zu schützen. Die Landesregierung sehen wir in der Verpflichtung, die Weidetierhalter hierbei bestmöglich zu unterstützen. Wir begrüßen auch, dass die Gerichte die Genehmigungsbehörden verpflichten, europäisches Recht in den Artikeln 14 und 16 der FFH-Richtlinie bei der Erteilung von Abschussgenehmigungen zu berücksichtigen“, erklärten Ingo Kühl und Gabriele Neumann.
Foto: Ingo Kühl/Naturschutzinitiative e.V. (NI), Wolfswelpen






